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AG Hamburg-St. Georg, 31.05.2019 - 980b C 36/18 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Hamburg-St. Georg, 31.05.2019 - 980b C 4/19
Nachträglich genehmigte bauliche Veränderung muss genau bezeichnet werden!
Ferner heißt es im Protokoll zu TOP 10 (vgl. Anlage K1 [980b C 36/18 WEG]): " Die Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigt die durch die Eigentümer, Herren ### im Bereich der Erdgeschossterrasse Wohnung 103 vorgenommenen Installationen (Steckdose, Wasseranschluss, Beleuchtung und Bewegungsmelder).Mit Beschluss vom 5. Dezember 2018 hat das Gericht die beiden Verfahren zum Az. 980b C 36/18 WEG und Az. 980b C 41/18 WEG betreffend Anfechtung des Beschlusses vom 31. Juli 2018 zu TOP 4 über die Gesamt- und Jahreseinzelabrechnung 2017 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden.
Mit Urteil vom heutigen Tag in der Sache 980b C 36/18 WEG (hinzuverbunden: 980b C 41/18 WEG), auf dessen Entscheidungsgründe zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, hat das Gericht den Beschluss der Versammlung vom 31. Juli 2018 zu TOP 4 über die " Wohngeldabrechnung 2017 (Gesamt- und Einzelabrechnungen) " insgesamt für ungültig erklärt.
- AG Hamburg-St. Georg, 25.09.2020 - 980b C 45/19
Keine Entlastung bei fehlerhafter Abrechnung
Mit rechtskräftigem Urteil vom 31.05.2019 in der Sache 980b C 41/18 WEG (verbunden mit 980b C 36/18 WEG), veröffentlicht in ZMR 2019, 809, hat das erkennende Gericht den Beschluss der Eigentümerversammlung vom 31.07.2018 zu TOP 4 - Wohngeldabrechnung 2017 (Gesamt- und Einzelabrechnungen) - für ungültig erklärt.Mit Urteil vom 31.05.2019 in der Sache 980b C 41/18 WEG (verb. m. 980b C 36/18 WEG), ist der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 31.07.2018 zu TOP 4 - Wohngeldabrechnung 2017 (Gesamt- und Einzelabrechnungen) - für ungültig erklärt worden.