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   AG Hanau, 28.05.2019 - 50 OWi 2565 Js 2515/19   

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AG Hanau, 28.05.2019 - 50 OWi 2565 Js 2515/19 (https://dejure.org/2019,22063)
AG Hanau, Entscheidung vom 28.05.2019 - 50 OWi 2565 Js 2515/19 (https://dejure.org/2019,22063)
AG Hanau, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - 50 OWi 2565 Js 2515/19 (https://dejure.org/2019,22063)
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  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus AG Hanau, 28.05.2019 - 50 OWi 2565 Js 2515/19
    Ausgeschlossen ist dies indes nicht, sofern nach Aktenlage ein erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer gedachten Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zu einer prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl. BGH, Beschluss vom 5 1.1999, Az.: StB 1/99, OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17.04.2002 - 2 Ws 16/02).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02

    Strafverfahren: Versagung der Auslagenerstattung bei Eintritt des

    Auszug aus AG Hanau, 28.05.2019 - 50 OWi 2565 Js 2515/19
    Ausgeschlossen ist dies indes nicht, sofern nach Aktenlage ein erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer gedachten Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zu einer prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl. BGH, Beschluss vom 5 1.1999, Az.: StB 1/99, OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17.04.2002 - 2 Ws 16/02).
  • OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
    Auszug aus AG Hanau, 28.05.2019 - 50 OWi 2565 Js 2515/19
    Dies ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn seitens des Betroffenen ein vorwerfbares prozessuales Verhalten vorliegt, welches zu dem Verfahrenshindernis führt oder dessen Erkennbarkeit verhindert (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30.10.1990, Az.: 2 Ws 528/90).
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