Rechtsprechung
AG Hannover, 12.08.2016 - 406 C 528/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- verkehrslexikon.de
Fiktive Abrechnung von Beilackierungskosten
- verkehrsunfallsiegen.de
Ersatzfähigkeit von UPE-Aufschlägen und Beilackierungskosten
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Hannover verurteilt zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Lackangleichungskosten, der UPE-Aufschläge, der Prüfkosten, und der restlichen Sachverständigenkosten mit Urteil vom 12.8.2016 - 406 C 528/16 -.
- RA Kotz
UPE-Aufschläge - fiktive Abrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Brandenburg, 08.01.2016 - 31 C 111/15
Zur Ersatzfähigkeit von Beilackierungskosten und Unkostenpauschale
Auszug aus AG Hannover, 12.08.2016 - 406 C 528/16
In der Rechtsprechung ist es umstritten, ob die für eine Beilackierung geschätzten Kosten auch bei einer fiktiven Abrechnung auf Gutachterbasis zu ersetzen sind, wenn der Sachverständige sie in seinem Gutachten ausweist und er sie für notwendig erachtet (vgl. dazu AG Brandenburg, NJW-RR 2016, 283 mit umfangreichen Nachweisen).
- AG Bad Urach, 17.10.2018 - 1 C 265/18
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit von Verbringungskosten bei …
Denn was fiktive Reparatur- bzw. Verbringungskosten z.B. mit dem Ort der Zulassung des Fahrzeugs zu tun haben sollen (AG Hannover Az. 406 C 528/16), erschließt sich nicht. - AG Oldenburg, 17.02.2017 - 7 C 7333/16 Nicht ausreichend ist es, allgemeine Erwägungen zu den entsprechenden Schadenspositionen anzustellen und geltend zu machen, dass bei einer Beilackierung immer im Einzelfall durch den Lackierer entschieden werden müsse, welche Maßnahme ergriffen werde, vgl. AG Hannover, Urteil vom 12. August 2016 - 406 C 528/16 -, Rn. 24, juris.
- AG Hildesheim, 16.07.2019 - 79 C 5/18
Unfallregulierung, Anwaltskosten, Reparaturkosten, Verbringungskosten, …
Bei sämtlichen Positionen könnte die Erforderlichkeit infrage gestellt werden, da es denktheoretisch möglich ist, dass der Sachverständige den Schaden nicht vollständig überblickt hat und daher eine gegebenenfalls kostengünstigerer Reparaturvariante bei der tatsächlichen Schadensbehebung festgestellt wird (vgl. AG Hannover Urt. v. 12.8.2016 - 406 C 528/16, BeckRS 2016, 129999, beckonline; LG Saarbrücken NJW-RR 2018, 1339).