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   AG Hechingen, 08.05.1998 - 6 C 176/98   

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https://dejure.org/1998,15986
AG Hechingen, 08.05.1998 - 6 C 176/98 (https://dejure.org/1998,15986)
AG Hechingen, Entscheidung vom 08.05.1998 - 6 C 176/98 (https://dejure.org/1998,15986)
AG Hechingen, Entscheidung vom 08. Mai 1998 - 6 C 176/98 (https://dejure.org/1998,15986)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines sofortigen und unwiderruflichen Rechtes auf die Leistung aus einem Versicherungsvertrag ; Anforderungen an die Auslegung eines Kapitallebensversicherungsvertrages; Anforderungen an eine Barlohnvereinbarung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 166; ALB 94 § 14
    Inhaber der Forderung auf den Rückkaufswert bei Verschiedenheit der Bezugsberechtigten für den Erlebens- und den Todesfall. Mit Anmerkung: Manuel Baroch Castellví

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines sofortigen und unwiderruflichen Rechtes auf die Leistung aus einem Versicherungsvertrag; Anforderungen an die Auslegung eines Kapitallebensversicherungsvertrages; Anforderungen an eine Barlohnvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 569
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

    Auszug aus AG Hechingen, 08.05.1998 - 6 C 176/98
    Jedoch ist seit BGHZ 45, 162 die tatsächliche Übung des Versicherungsrechtsverkehrs anerkannt, in der unwiderruflichen Bezugsberechtigung zugleich den erklärten Willen für einen sofortigen Rechtserwerb des Bezugsberechtigten zu sehen.

    Entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten steht dem die Entscheidung BGHZ 45, 162 nicht entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 06.03.1992 - 17 U 201/91
    Auszug aus AG Hechingen, 08.05.1998 - 6 C 176/98
    In solchen Fällen, wo für den Todesfall auch noch Familienangehörige des Arbeitnehmers, hier des Klägers, begünstigt werden, hat die obergerichtliche Rechtsprechung die Vertragsansprüche deshalb auch grundsätzlich dem begünstigten Arbeitnehmer, hier also dem Kläger, zugestanden (BAG VersR 1991, 942; OLG Düsseldorf NJW-RR 92, 798).
  • BGH, 18.06.2003 - IV ZR 59/02

    Erwerb von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag bei Einräumung eines

    Die Auffassung des Berufungsgerichts führt dazu, den Eintritt dieser vom Versicherungsnehmer gewollten Rechtsfolge zu vereiteln und das unwiderrufliche Bezugsrecht auf den Erlebensfall im Ergebnis seines eigentlichen Inhalts zu entkleiden, wie der 3. Zivilsenat des Berufungsgerichts zutreffend erkannt hat (NJW-RR 2001, 676 = VersR 2002, 219; vgl. auch Baroch Castellvi, VersR 1998, 410, 415 und AG Hechingen VersR 1999, 569 m. Anm. Baroch Castellvi).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2000 - 3 U 139/99

    Lebensversicherung: Rechtsstellung des unwiderruflich Bezugsberechtigten für den

    (vgl. AG Hechingen, VersR 99, 569; Joseph, Lebensversicherung und Abtretung, 1990, Seite 21 1 f.).
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