Rechtsprechung
AG Heilbronn, 13.06.2013 - 13 C 3993/12 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ...
- AG Waiblingen, 10.04.2015 - 9 C 1556/14 Dabei finden die Grundsätze, die bei der Anmietung eines normalen Mietfahrzeugs hinsichtlich der Höhe der Tarife gelten, auf dem Fahrschulfahrzeugmarkt keine unbesehene Anwendung, da es sich dabei um einen Sondermarkt mit begrenztem Angebot und Nachfrage handelt und in diesem Zusammenhang besondere Umstände, wie der höhere Wertverlust neuwertiger Fahrzeuge, höhere Kaufpreise sowie die vorzuhaltende Sonderausstattung Einfluss auf die Mietpreise besitzen {vgl. AG Heilbronn, Urteil vom 13.06.2013 -13 C 3993/12).