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   AG Heinsberg, 12.12.2012 - 18 C 297/12   

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https://dejure.org/2012,54262
AG Heinsberg, 12.12.2012 - 18 C 297/12 (https://dejure.org/2012,54262)
AG Heinsberg, Entscheidung vom 12.12.2012 - 18 C 297/12 (https://dejure.org/2012,54262)
AG Heinsberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 18 C 297/12 (https://dejure.org/2012,54262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • schadenfixblog.de

    Restliche Sachverständigenkosten zugesprochen

  • ra-frese.de

    AG Heinsberg spricht restliche Sachverständigenkosten zu

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Heinsberg verurteilt eintrittspflichtige Versicherung zur Erstattung außergerichtlich gekürzter Sachverständigenkosten mit Urteil vom 12.12.2012 (18 C 297/12)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 05.03.1997 - 13 U 185/96

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein vom rechten Fahrbahnrand anfahrendes

    Auszug aus AG Heinsberg, 12.12.2012 - 18 C 297/12
    Dem Geschädigten gegenüber können · fehlerhafte oder unangemessene Sachverständigenabrechnungen nicht entgegengehalten werden (vgl. OLG Hamm, Urteil 5.3.1997 - 13 U 185/96).
  • AG Hagen, 21.10.2002 - 10 C 335/02

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Ersatz von Gutachtenkosten;

    Auszug aus AG Heinsberg, 12.12.2012 - 18 C 297/12
    Der Geschädigte muss sich insbesondere nicht auf dem Markt der Sachverständigen nach dem Günstigsten erkundigen (so auch Wortmann VersR 98, 1204, 1211; Otting, VersR 97, 1328, 1330; a.A. AG Hagen, Urteil vom 21.10.2002- 10 C 335/02).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Heinsberg, 12.12.2012 - 18 C 297/12
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass es dem Geschädigten in der Schadenssituation unter vertretbarem Aufwand schlicht nicht· möglich oder zurnutbar sein dürfte, in Erfahrung zu bringen, welche Abrechnungsart · und -weise die angemessene ist oder welche Kosten vom Sachverständigen angesetzt werden dürfen und welche nicht Dem steht auch nicht entgegen, dass der Sachverständigen bei eigener Geltendmachung seiner Vergütungsansprüche nach Abtretung · durch den Geschädigten die volle Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit und Angemessenheit seiner Vergütungsbemessung trägt (vgl. BGH, Urteil vom 4.4. 2006 -X ZR 80/05).
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