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AG Helmstedt, 22.05.2001 - 8 K 24/00 |
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Verfahrensgang
- AG Helmstedt, 22.05.2001 - 8 K 24/00
- LG Braunschweig, 03.07.2001 - 8 T 771/01
Wird zitiert von ...
- LG Braunschweig, 03.07.2001 - 8 T 771/01
Unzulässigkeit eines gegen die Ablehnung der Neufestsetzung des Verkehrswertes …
Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Helmstedt vom 22.05.2001- 8 K 24/00 - wird als unzulässig verworfen.Anläßlich der Zwangsversteigerung des im Rubrum näher bezeichneten Grundstücks hat das Vollstreckungsgericht durch Beschluss vom 07.12.2000 - 8 K 24/00 - den Grundstückswert entsprechend dem eingeholten Wertgutachten und nach Anhörung der Beteiligten auf 419.000,-- DM festgesetzt.
Daraufhin hat das Amtsgericht Helmstedt nach kurzer Unterbrechung den Antrag des Eigentümers auf Abänderung des festgesetzten Verkehrswertes durch Beschluss - 8 K 24/00 - im Termin abgelehnt.