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   AG Herne-Wanne, 31.08.2015 - 14 C 197/15   

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https://dejure.org/2015,37335
AG Herne-Wanne, 31.08.2015 - 14 C 197/15 (https://dejure.org/2015,37335)
AG Herne-Wanne, Entscheidung vom 31.08.2015 - 14 C 197/15 (https://dejure.org/2015,37335)
AG Herne-Wanne, Entscheidung vom 31. August 2015 - 14 C 197/15 (https://dejure.org/2015,37335)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Schädiger müssen auch Nebenkosten erstatten - BVSK-Honorarbefragung ist taugliche Schätzgrundlage

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Herne-Wanne, 31.08.2015 - 14 C 197/15
    Auch der BGH erhebt in der von der Beklagten zitierten Entscheidung vom 22.07.2014 (Az.: VI ZR 357/13) keine Bedenken gegen die neben dem Grundhonorar erfolgte Abrechnung von Nebenkosten.

    Diese dürfte auch nach wie vor eine geeignete Schätzgrundlage darstellen, da der BGH mit Urteil vom 22.07.2014 (Az.: VI ZR 357/13) nicht festgestellt hat, dass diese keine geeignete Schätzgrundlage darstellt, sondern vielmehr nur, dass es nicht fehlerhaft ist, die Befragung nicht als Schätzgrundlage heranzuziehen.

  • AG Pirmasens, 07.11.2014 - 2 C 111/14
    Auszug aus AG Herne-Wanne, 31.08.2015 - 14 C 197/15
    Vielmehr ist er im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gehalten, sich zügig um die Schadensermittlung und -behebung zu kümmern, um Folgeschäden wie Mietwagenkosten und Nutzungsausfall möglichst gering zu halten, auch wenn er grundsätzlich das Risiko einer überhöhten Sachverständigenrechnung trägt (vgl. AG Pirmasens, Urteil vom 07. November 2014 - 2 C 111/14 -, Rn. 38, juris).

    Sofern die Beklagte behauptet, jedenfalls die Höhe der Nebenkosten sei für den Laien erkennbar nicht erforderlich, da insbesondere jeder, der am normalen Wirtschaftsleben teilnehme, die Kosten kenne, die üblicherweise für die Fertigung von Lichtbildern oder von Kopien anfallen, lässt sie unberücksichtigt, dass der Laie regelmäßig nicht nachvollziehen kann, welche sonstigen Kostenaufwendungen hinter der Fertigung der Bilder, deren Einfügung in das Gutachten und dem Ausdruck stehen (vgl. AG Pirmasens, Urteil vom 07. November 2014 - 2 C 111/14 -, Rn. 48, juris).

  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

    Auszug aus AG Herne-Wanne, 31.08.2015 - 14 C 197/15
    Die Fälligkeit der Rechtsanwaltskosten setzt nicht voraus, dass diese bereits in Rechnung gestellt worden sind (vgl. BGH Urteil vom 22.03.2011, Az.: VI ZR 63/10).
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