Rechtsprechung
AG Hersbruck, 13.05.2009 - 4 C 1489/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,43618) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
GOZ-Nr. 905 ist neben GOZ-Nr. 904 nicht abrechenbar
Wird zitiert von ...
- LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2009 - 4 S 5209/09
Privatliquidation eines Zahnarztes: Gebührenansatz für das "Auswechseln" eines …
Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Hersbruck vom 13.05.2009, Az. 4 C 1489/08, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat.