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   AG Horb, 11.04.2002 - 1 C 475/01   

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https://dejure.org/2002,24798
AG Horb, 11.04.2002 - 1 C 475/01 (https://dejure.org/2002,24798)
AG Horb, Entscheidung vom 11.04.2002 - 1 C 475/01 (https://dejure.org/2002,24798)
AG Horb, Entscheidung vom 11. April 2002 - 1 C 475/01 (https://dejure.org/2002,24798)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit des Entzugs des Leistungsbestimmungsrechts des Mieters durch Allgemeine Geschäftsbedingungen mit dem neuen Schuldrecht; Erklärung einer fristlosen Kündigung infolge einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Verrechnungsklausel wegen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 337/82

    Formularmäßige Tilgungsregelung und Aufrechnungsverbot in Alt-Mietvertrag

    Auszug aus AG Horb, 11.04.2002 - 1 C 475/01
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 1984 -VIII ZR 337/82- (BGHZ 91, 375) steht den obigen Erkenntnissen nicht entgegen, bestätigt sie vielmehr.

    In BGHZ 91, 375, 380 ist unter Hinweis bereits auf RGZ 66, 54, 59 ausgeführt, es möge grundsätzlich sein, dass auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Tilgungsbestimmungsregelung des § 366 BGB abbedungen werden können, dass dies jedoch nur dann wirksam ist, wenn in der an die Stelle des Gesetzes tretenden Regelung die Belange des Schuldners in angemessener Weise berücksichtigt werden.

  • BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94

    Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines

    Auszug aus AG Horb, 11.04.2002 - 1 C 475/01
    Die Voraussetzungen der Zulässigkeit der Aufrechnung mit dem Mietminderungsbetrag nach Nr. 4 Abs. 4 AVB der Klägerin (Ankündigung der Aufrechnung mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Miete) sind offensichtlich eingehalten, obwohl diese Klausel vor dem 1.9.2001, dem Inkrafttreten des neuen Mietrechts und damit der Vorleistungspflicht des Mieters nach § 556 b BGB n.F. ohnehin wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters auf Grund des Umstandes, dass gleichzeitig in Nr. 4 Abs. 1 AVB der Klägerin die Vorleistungspflicht des Mieters mit den Mietzahlungen vorgesehen war, unwirksam war (BGHZ 127, 245).
  • OLG Celle, 29.12.1989 - 2 U 200/88
    Auszug aus AG Horb, 11.04.2002 - 1 C 475/01
    Was weitere Gründe angeht, die eine unangemessene Benachteiligung des Mieters im Sinne des § 9 Abs. 1 und 2 Nr. 1 AGBGB durch den Ausschluss dessen Leistungsbestimmungsrechts auf Grund von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters feststellen lassen, verweist das Gericht auf das Urteil des OLG Celle vom 29.12.1989 - 2 U 200/88 - (WuM 1990, 103, 109 - 111).
  • LG Hamburg, 24.05.1983 - 16 S 332/82
    Auszug aus AG Horb, 11.04.2002 - 1 C 475/01
    Etwas anderes als die Nutzwertanalyse mag dann gelten, wenn der Vermieter dem Mieter über den vertraglichen Gebrauchswert hinaus einen besonderen Geltungswert zusichert (vgl. z.B. Kamphausen WuM 1992, 3 ff. und LG Hamburg WuM 1983, 290).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.1993 - 10 U 3/93
    Auszug aus AG Horb, 11.04.2002 - 1 C 475/01
    Nach dem bis zum 31.08.2001 geltenden Mietrecht waren die Beklagten trotz langjährigem Bestehen dieser Mängel und einer über viele Jahre hinweg vorbehaltlosen Entrichtung der ungeminderten vertraglichen Miete nicht gehindert, diese dem Mieterhöhungsverlangen der Klägerin im Jahr 1997 zumindest bis zum Betrag der Mieterhöhung mietmindernd entgegenzuhalten (allgemeine Meinung, z.B. AG Köln ZMR 1995, 260; OLG Düsseldorf WuM 1994, 324, LG Köln WuM 1990, 17).
  • LG Köln, 07.09.1989 - 1 S 117/89

    Mietminderung bei Baumängeln des Treppenhauses und Defekt von zwei

    Auszug aus AG Horb, 11.04.2002 - 1 C 475/01
    Nach dem bis zum 31.08.2001 geltenden Mietrecht waren die Beklagten trotz langjährigem Bestehen dieser Mängel und einer über viele Jahre hinweg vorbehaltlosen Entrichtung der ungeminderten vertraglichen Miete nicht gehindert, diese dem Mieterhöhungsverlangen der Klägerin im Jahr 1997 zumindest bis zum Betrag der Mieterhöhung mietmindernd entgegenzuhalten (allgemeine Meinung, z.B. AG Köln ZMR 1995, 260; OLG Düsseldorf WuM 1994, 324, LG Köln WuM 1990, 17).
  • LG Bielefeld, 08.11.1991 - 23 T 147/91
    Auszug aus AG Horb, 11.04.2002 - 1 C 475/01
    Das Vorliegen sonstiger Rückstände wie Nebenkostennachzahlungen, Schadensersatzforderungen, Zinsen oder Kosten rechtfertigt die Kündigung nach dieser Vorschrift nicht (vgl. zu § 554 Abs. 3 BGB a.F. OLG Koblenz -RE- WuM 1984, 94, LG Bielefeld WuM 1992, 124 und LG Köln WuM 1993, 191).
  • LG Köln, 09.07.1992 - 6 S 9/92
    Auszug aus AG Horb, 11.04.2002 - 1 C 475/01
    Das Vorliegen sonstiger Rückstände wie Nebenkostennachzahlungen, Schadensersatzforderungen, Zinsen oder Kosten rechtfertigt die Kündigung nach dieser Vorschrift nicht (vgl. zu § 554 Abs. 3 BGB a.F. OLG Koblenz -RE- WuM 1984, 94, LG Bielefeld WuM 1992, 124 und LG Köln WuM 1993, 191).
  • RG, 25.04.1907 - VI 395/06

    Anrechnung einer Zahlung.

    Auszug aus AG Horb, 11.04.2002 - 1 C 475/01
    In BGHZ 91, 375, 380 ist unter Hinweis bereits auf RGZ 66, 54, 59 ausgeführt, es möge grundsätzlich sein, dass auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Tilgungsbestimmungsregelung des § 366 BGB abbedungen werden können, dass dies jedoch nur dann wirksam ist, wenn in der an die Stelle des Gesetzes tretenden Regelung die Belange des Schuldners in angemessener Weise berücksichtigt werden.
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