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AG Hoyerswerda, 13.12.2007 - 1 C 265/07 |
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- BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06
Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
Auszug aus AG Hoyerswerda, 13.12.2007 - 1 C 265/07
Ist nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG eine wegen des selben Gegenstandes entstandene Geschäftsgebühr anteilig auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen, so vermindert sich nicht die bereits entstandene Geschäftsgebühr, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren angefallene Verfahrensgebühr (BGH Urteil vom 7.3.2007, Az: VIII ZR 86/06).