Rechtsprechung
AG Ibbenbüren, 13.03.2020 - 3 C 5/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,16075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
Kurzfassungen/Presse
- ra-weichel.de (Kurzinformation)
UPE-Aufschläge und Verbringungskosten im Rahmen der fiktiven Abrechnung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.09.2018 - VI ZR 65/18
Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei fiktiver Abrechnung der …
Auszug aus AG Ibbenbüren, 13.03.2020 - 3 C 5/20
Schon im Jahr 2018 hat der Bundesgerichtshof insoweit ausgeführt, diese Auffassung werde nur noch "sehr selten vertreten" (BGH DAR 2019, 79). - OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07
Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach …
Auszug aus AG Ibbenbüren, 13.03.2020 - 3 C 5/20
Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Verbringungskosten und UPE-Aufschläge bei fiktiver Abrechnung ersatzfähig sind, wenn sie nach den örtlichen Gepflogenheiten bei einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallen würden (z. B. OLG Hamm NZV 2013, 247; OLG Düsseldorf DAR 2008, 523; OLG München Schaden-Praxis 2015, 48). - OLG Hamm, 30.10.2012 - 9 U 5/12
Haftungsverteilung bei Kollision eines an einer Lichtzeichenanlage anfahrenden …
Auszug aus AG Ibbenbüren, 13.03.2020 - 3 C 5/20
Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Verbringungskosten und UPE-Aufschläge bei fiktiver Abrechnung ersatzfähig sind, wenn sie nach den örtlichen Gepflogenheiten bei einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallen würden (z. B. OLG Hamm NZV 2013, 247; OLG Düsseldorf DAR 2008, 523; OLG München Schaden-Praxis 2015, 48).
- AG Bad Iburg, 07.04.2022 - 4 C 543/21 Fälle, in denen kleine, regionale Unternehmen durch einen Verkehrsunfall geschädigt werden, sind damit nicht vergleichbar (AG Ibbenbüren, Urt. v. 13.3.2020, Az.: 3 C 5/20), insbesondere, da die Klägerin die Fahrzeuge vorliegend unbestritten durch ihre Mitarbeiter und nicht in einer Fachwerkstatt instand setzen ließ.