Rechtsprechung
AG Idstein, 17.09.1990 - 7 M 1090/90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
ZPO § 122, GVollzKostG § 3, GVO § 84
Erstattungsfähigkeit gezahlter Gerichtsvollzieherkosten bei nachträglicher Berufung auf bewilligte PKH
Wird zitiert von ...
- AG Detmold, 19.06.2002 - 9 M 1382/02 Es handelt sich auch um ein Versäumnis der Gl.-Vertr., wenn der Beschluss über die bewilligte Prozesskostenhilfe nicht sogleich bzw. spätestens bei Zahlungsaufforderung (die Kostenanforderung erfolgte nicht durch Nachnahme) vorgelegt wird (vgl. AG Frankfurt, Beschl. v. 24.10.1989 -83 M 11055/89; AG Idstein, Beschl. v. 17.09.1990 - 7 M 1090/90 ; AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Beschl. v. 23.8. 1989 - 1 M 1061/89 ).