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   AG Köln, 06.11.2015 - 133 C 127/15   

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https://dejure.org/2015,74896
AG Köln, 06.11.2015 - 133 C 127/15 (https://dejure.org/2015,74896)
AG Köln, Entscheidung vom 06.11.2015 - 133 C 127/15 (https://dejure.org/2015,74896)
AG Köln, Entscheidung vom 06. November 2015 - 133 C 127/15 (https://dejure.org/2015,74896)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Klage auf Reisepreisminderung u. Ersatz von Umbuchungskosten aufgrund vorzeitiger Abreise wegen nicht behindertengerechter Ausstattung des gebuchten Hotels auf Mallorca; Anforderungen an eine Zurechenbarkeit von Angaben eines vom Kläger ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.04.2006 - X ZR 198/04

    Keine Haftung des Reisebüros wegen unterlassener Information über den Passzwang

    Auszug aus AG Köln, 06.11.2015 - 133 C 127/15
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BGH (Urt. v. 25.04.2006, Az.: X ZR 198/04, NJW 2006, 2321).
  • AG Köln, 07.06.2010 - 142 C 400/09

    Informationspflicht eines Reiseveranstalters zu einer für ein bestimmtes Land

    Auszug aus AG Köln, 06.11.2015 - 133 C 127/15
    Denn selbst wenn man in der Empfehlung des Reisebüros eine Zusage über nicht vorhandene Treppenstufen sehen wollte, sind besondere Zusagen, die vom Reisekatalog des Reiseveranstalters abweichen, nicht von einer etwaigen Vertretungsmacht des Reiseveranstalters gedeckt (so auch AG Köln, Urt. v. 07.06.2010, Az.: 142 C 400/09).
  • AG Essen, 21.09.1990 - 21 C 327/90

    Bewertung eines Hotels als Mittelklassehotel; Minderung des Reisepreises bei

    Auszug aus AG Köln, 06.11.2015 - 133 C 127/15
    Ein Reisemangel liegt daher nicht vor (vgl. auch AG Essen, Urt. v. 21.09.1990, Az.: 21 C 327/90, NJW-RR 1991, 53).
  • AG Hamburg, 16.02.2000 - 17A C 586/99

    Zusagen des Reisebüros sind nicht immer verbindlich

    Auszug aus AG Köln, 06.11.2015 - 133 C 127/15
    Ähnlich hat auch etwa das AG Hamburg (vgl. Urt. v. 16.02.2000, Az.: 17 A C 586/99, NJW-RR 2001, 344) in einem Fall entschieden, in dem das Reisebüro Sonderwünsche eines Rollstuhlfahrers nicht weitergeleitet hatte.
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