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   AG Köln, 09.03.2020 - 142 C 77/19   

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https://dejure.org/2020,13284
AG Köln, 09.03.2020 - 142 C 77/19 (https://dejure.org/2020,13284)
AG Köln, Entscheidung vom 09.03.2020 - 142 C 77/19 (https://dejure.org/2020,13284)
AG Köln, Entscheidung vom 09. März 2020 - 142 C 77/19 (https://dejure.org/2020,13284)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 233/16

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    Auszug aus AG Köln, 09.03.2020 - 142 C 77/19
    Dabei ist unerheblich, ob bei Abschluss von Darlehensverträgen regelmäßig ein Bearbeitungsentgelt in Höhe festgelegter Prozentsätze verlangt oder das Entgelt im Einzelfall anhand der Daten des konkreten Darlehensvertrages nach bestimmten Vorgaben errechnet wird (BGH, WM 2017, 1652 Rn 20 mwN).

    Preisnebenabreden, die keine echte Leistung zum Gegenstand haben, sondern mit denen der Verwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten oder für sonstige Tätigkeiten auf den Kunden abwälzt, die der Verwender im eigenen Interesse erbringt, sind hingegen der Inhaltskontrolle unterworfen (BGH, WM 2017, 1652 Rn 33; BGH WM 2017, 1643 Rn 24,).

  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 11/04

    Rechtsfolgen der Ermäßigung des Zinssatzes wegen unvollständiger Angabe des

    Auszug aus AG Köln, 09.03.2020 - 142 C 77/19
    Der Darlehensnehmer nimmt in diesem Falle ein um den Betrag des Bearbeitungsentgelts erhöhtes Darlehen auf, wobei das Entgelt in der Regel bei Kreditauszahlung sofort fällig wird (Senat, NJW-RR 2005, 483 = WM 2004, 2306 [2308]).

    Der Einbehalt ist als eine einvernehmlich bewirkte Verkürzung des Leistungswegs zu verstehen (vgl. Senat, NJW-RR 2005, 483 = WM 2004, 2306 [2308]), weil der Darlehensnehmer das mitfinanzierte Bearbeitungsentgelt nicht zur freien Verfügung erhalten soll.

  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 200/99

    Anwendungsbereich des ermäßigten Zinssatzes nach VerbrKrG

    Auszug aus AG Köln, 09.03.2020 - 142 C 77/19
    Der Unterschied besteht nur darin, dass sich der Darlehensnehmer bei einem Einbehalt mit einem geringeren Auszahlungsbetrag einverstanden erklärt hat bei gleichzeitiger Bereitstellung des Restes des Auszahlungsbetrages zum Zwecke der Tilgung der Verbindlichkeit über das Bearbeitungsentgelt (vgl. BGH, NJW 2000, 2816 = WM 2000, 1243; Staudinger/Kessal-Wulf, § 492 Rn. 32, § 494 Rn. 20).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    Auszug aus AG Köln, 09.03.2020 - 142 C 77/19
    Preisnebenabreden, die keine echte Leistung zum Gegenstand haben, sondern mit denen der Verwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten oder für sonstige Tätigkeiten auf den Kunden abwälzt, die der Verwender im eigenen Interesse erbringt, sind hingegen der Inhaltskontrolle unterworfen (BGH, WM 2017, 1652 Rn 33; BGH WM 2017, 1643 Rn 24,).
  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus AG Köln, 09.03.2020 - 142 C 77/19
    Diese Konstellation ist nicht anders zu beurteilen, als hätte der Darlehensgeber die volle Valuta ausbezahlt und der Darlehensnehmer das Entgelt sogleich zurück an den Darlehensgeber entrichtet (BGHZ 203, 115 Rn. 23 = NJW 2014, 3713).
  • BGH, 25.10.2012 - III ZR 266/11

    Zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Beauftragung eines

    Auszug aus AG Köln, 09.03.2020 - 142 C 77/19
    Bei Leistungsklagen ergibt sich ein Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs (BGH GRUR 2017, 1236 Rn. 37; NJW 2013, 464 Rn. 51).
  • BGH, 16.02.2016 - XI ZR 454/14

    Zu Formularklauseln über Abzugsbeträge bei Förderdarlehen (KfW-Darlehen)

    Auszug aus AG Köln, 09.03.2020 - 142 C 77/19
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 2016, 1875, 1878) ist bei der Frage nach der Angemessenheit einer formularmäßige Entgeltklausel im Rahmen eines Förderdarlehensvertrages zwischen der Wirksamkeit einer Risikoprämie und einer Bearbeitungsgebühr zu differenzieren.
  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 58/16

    Sicherung der Drittauskunft - Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im

    Auszug aus AG Köln, 09.03.2020 - 142 C 77/19
    Bei Leistungsklagen ergibt sich ein Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs (BGH GRUR 2017, 1236 Rn. 37; NJW 2013, 464 Rn. 51).
  • LG Köln, 02.02.2021 - 21 S 8/20
    Auf die Berufung des Beklagten hin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 09.03.2020 - 142 C 77/19 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
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