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AG Köln, 10.08.2016 - 126 C 160/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Rechtsanwalts gegenüber seiner Rechtsschutzversicherung auf Gewährung von Deckungsschutz für ein standesrechtliches Verfahren wegen wiederholter Verteilung von Pin-Up-Kalendern an (potentielle) Mandanten zu Werbezwecken; Voraussetzungen für einen möglichen ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 10.08.2016 - 126 C 160/16
- LG Köln, 23.03.2017 - 24 S 22/16
- LG Köln, 11.05.2017 - 24 S 22/16
- BVerfG, 11.02.2019 - 1 BvR 1137/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- AnwG Köln, 10.11.2014 - 10 EV 490/14
Werbung des Anwalts mit Pin-Up-Kalender
Auszug aus AG Köln, 10.08.2016 - 126 C 160/16
Mit Beschluss vom 10.11.2014 - 10 EV 490/14 wies das Anwaltsgericht Köln den Antrag des Klägers auf eine gerichtliche Entscheidung als unbegründet zurück. - OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 4 U 205/00
Ausschluss des Versicherungsschutzes wegen Verletzung einer …
Auszug aus AG Köln, 10.08.2016 - 126 C 160/16
Vielmehr muss auf Seiten des Versicherungsnehmers noch das Bewusstsein hinzutreten, dass das ihm anzulastende Verhalten nach der Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge möglicherweise zu einer rechtlichen Auseinandersetzung und dadurch zur Entstehung von Kosten zu Lasten des Rechtsschutzversicherers führen werde (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.06.2001, Az. 4 U 205/00). - AG Brühl, 02.08.2016 - 22 C 67/16
Anspruch auf Deckungsschutz bei Rechtsschutzbedürfnis für Klage
Auszug aus AG Köln, 10.08.2016 - 126 C 160/16
Auch mit den Einwänden im Schriftsatz vom 07.08.2016 unter Verweis auf die Entscheidung des Amtsgerichts Brühl vom 02.08.2016, Az. 22 C 67/16 dringt der Kläger nicht durch. - OLG Frankfurt, 23.06.1999 - 7 U 179/98
Auszug aus AG Köln, 10.08.2016 - 126 C 160/16
Insoweit hat er sich jedenfalls den ihm aufdrängenden Bedenken hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen § 43b BRAO böswillig verschlossen (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 23.06.1999, Az. 7 U 179/98).
- LG Köln, 23.03.2017 - 24 S 22/16
Anwaltliche Werbekampagne: Nackt ist nicht mehr sachlich
Der Kläger beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Köln 126 C 160/16 vom 10.08.2016 nach dem Schlussantrag in 1. Instanz zu erkennen, mit der Maßgabe, dass Deckungsschutz zunächst nur für die erste Instanz zu gewähren ist;.