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AG Köln, 31.03.2009 - 224 C 296/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vermieter muss Mieter Auskunft über die Entwicklung der Betriebskosten im Falle einer vereinbarten Nebenkostenpauschale erteilen; Auskunftsanspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter über die Entwicklung der Betriebskosten im Falle einer vereinbarten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 31.03.2009 - 224 C 296/08
- LG Köln, 10.03.2011 - 1 S 142/09
- BGH, 16.11.2011 - VIII ZR 106/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05
Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht
Auszug aus AG Köln, 31.03.2009 - 224 C 296/08
Nach BGH (WM 2006, 200) ist die für den preisgebundenen Wohnraum geltende Regelung, dass die Übersendung von Kopien verlangt werden kann (§ 29 Abs. 2 Satz 1 NMV) für den freifinanzierten Wohnraum nicht entsprechend anwendbar.
- LG Köln, 10.03.2011 - 1 S 142/09
Ein Auskunftsrecht eines Mieters über die Höhe der betreffenden Nebenkosten …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Amtsgerichts Köln vom 31.03.2009 (Az.: 224 C 296/08; Bl. 40 ff. d. A.) aufgehoben und die Klage abgewiesen.