Rechtsprechung
AG Königs Wusterhausen, 13.06.2023 - 4 C 2578/22 (2) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 5 Abs 1 Buchst c EGV 261/2004, Art 5 Abs 3 EGV 261/2004, Art 7 Abs 1 EGV 261/2004
Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der FluggastrechteVO bei Annullierung des Hinfluges einer Rotation bei außergewöhnlichen Umständen nur für die Annullierung des Rückfluges - RA Kotz
Ausgleichszahlung FluggastrechteVO bei Hinflug-Annullierung
Kurzfassungen/Presse
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Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Annullierung des Hinfluges
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- BGH, 21.08.2012 - X ZR 138/11
Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung …
Auszug aus AG Königs Wusterhausen, 13.06.2023 - 4 C 2578/22
Dies soll nach Auffassung des BGH z. B. dann der Fall sein, wenn aufgrund eines Streiks die normale Betriebstätigkeit des Luftfahrtunternehmens ganz oder zu wesentlichen Teilen zum Erliegen kommt und das Luftfahrtunternehmen daher zu einer Umplanung auch faktisch noch durchführbarer Flüge gezwungen ist, um überhaupt noch einen gewissen geordneten Flugbetrieb durchführen zu können (vgl. BGH , Urt. v. 21.08.2012 - X ZR 138/11 - Juris, Rn. 18 ff.). - EuGH, 11.06.2020 - C-74/19
Das störende Verhalten eines Fluggastes kann einen "außergewöhnlichen Umstand" …
Auszug aus AG Königs Wusterhausen, 13.06.2023 - 4 C 2578/22
Ein Luftfahrtunternehmen kann sich auch auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, der einen vorangegangenen Flug betroffen hat, den es selbst mit demselben Luftfahrzeug durchgeführt hat, sofern ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Auftreten dieses Umstands und der Flugunregelmäßigkeit des späteren Fluges besteht ( EuGH , Urt. v. 11.06.2020 - C-74/19 - Juris, Rn. 55). - BGH, 12.06.2014 - X ZR 121/13
Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und …
Auszug aus AG Königs Wusterhausen, 13.06.2023 - 4 C 2578/22
Dagegen kann auch nicht eingewandt werden, dass die FluggastrechteVO die wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten des Luftverkehrs voraussetzt und weder unterbinden noch steuern möchte ( BGH , Urt. v. 12.06.2014 - X ZR 121/13 - Juris, Rn. 16) und dass deshalb der übliche Sektorenbetrieb in die Betrachtung miteinzustellen sei. - EuGH, 04.10.2012 - C-22/11
Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggästen Ausgleichsleistungen erbringen, wenn sie …
Auszug aus AG Königs Wusterhausen, 13.06.2023 - 4 C 2578/22
Es kann dahinstehen, ob dieser Auffassung des BGH im Hinblick auf den Ausnahmecharakter des Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO zu folgen ist oder ob dem die Rechtsprechung des EuGH entgegensteht (vgl. EuGH , Urt. v. 04.10.2012 - C-22/11 - Juris, Rn. 38), denn eine solche extensive Auslegung kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn es - wie vorliegend - um einen Umstand geht, der nur ein einzelnes Flugzeug des Luftfahrtunternehmens betrifft. - LG Berlin, 04.04.2022 - 12 S 19/21
Ausgleichsleistunganspruch für Flugreisende: Annullierung von Hin- und Rückflug …
Auszug aus AG Königs Wusterhausen, 13.06.2023 - 4 C 2578/22
Dann nämlich beruht die Annullierung des Hinflugs nicht mehr unmittelbar auf dem außergewöhnlichen Umstand, sondern auf der unternehmerischen Entscheidung des Luftfahrtunternehmens, nicht nur den Rückflug, sondern die gesamte Rotation zu annullieren (…im Ergebnis wie hier z.B. LG Düsseldorf , Urt. v. 02.05.2022 - 22 S 514/21 - Juris; LG Berlin , Urt. v. 04.04.2022 - 12 S 19/21 - Juris).