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AG Kaiserslautern, 12.12.2018 - 4 M 1526/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI 2019, 360
Wird zitiert von ...
- AG Essen, 08.08.2022 - 120 M 349/22 Es ist nämlich nicht Aufgabe des Gerichtsvollziehers den Forderungsübergang in nicht einfach gelagerten Fällen auf die Vollstreckungsgläubigerin zu überprüfen (AG Kaiserlautern 4 M 1526/18, Beschluss vom 12.12.2018).