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   AG Kandel, 09.10.2009 - 2 C 20/09   

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AG Kandel, 09.10.2009 - 2 C 20/09 (https://dejure.org/2009,77905)
AG Kandel, Entscheidung vom 09.10.2009 - 2 C 20/09 (https://dejure.org/2009,77905)
AG Kandel, Entscheidung vom 09. Oktober 2009 - 2 C 20/09 (https://dejure.org/2009,77905)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall bzgl. eines Unfallersatztarifs als Mietwagenkosten für einen Ersatzwagen; Heranziehung der Schwackeliste 2006 als geeignete Schätzgrundlage für den entstandenen Schaden; Bemessung bzw. gerichtliche Schätzung des erforderlichen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Kandel, 09.10.2009 - 2 C 20/09
    Zur Berechnung des Normaltarifes kann nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2008, 1519 [BGH 11.03.2008 - VI ZR 164/07] ) der Schwacke-Mietpreisspiegel hinsichtlich des Postzahlengebietes des Geschädigten als Schätzgrundlage herangezogen werden.

    Deshalb bedarf die Eignung von Listen und Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden, nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der betreffenden Schätzgrundlage sich auf den entscheidenden Fall auswirken (BGH, NJW 2008, 1519 [BGH 11.03.2008 - VI ZR 164/07] ).

  • AG München, 03.04.2009 - 343 C 15534/08

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus AG Kandel, 09.10.2009 - 2 C 20/09
    Wegen bereits geleisteter Zahlungen kann dann seitens der Beklagten auf § 407 BGB verwiesen werden, (vgl. zum Ganzen Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom 25.08.2006 AZ: 83 C 108/06; Amtsgericht München, Urteil vom 03.04.2009 AZ: 343 C 15534/08).
  • AG Osnabrück, 25.08.2006 - 83 C 108/06
    Auszug aus AG Kandel, 09.10.2009 - 2 C 20/09
    Wegen bereits geleisteter Zahlungen kann dann seitens der Beklagten auf § 407 BGB verwiesen werden, (vgl. zum Ganzen Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom 25.08.2006 AZ: 83 C 108/06; Amtsgericht München, Urteil vom 03.04.2009 AZ: 343 C 15534/08).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Kandel, 09.10.2009 - 2 C 20/09
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 23.01.2007, AZ: VI ZR 67/06 ausgeführt, dass ein KfZ-Sachverständiger allein dadurch, dass er einer an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalisierung des Honorars vornimmt, die Grenzen der rechtlich zulässigen Preisgestaltung nicht überschreitet.
  • OLG Zweibrücken, 29.06.2005 - 1 U 9/05

    Schadensersatz: Erstattung von Mietwagenkosten für ein Unfallersatzfahrzeug

    Auszug aus AG Kandel, 09.10.2009 - 2 C 20/09
    Am Rande sei noch angemerkt, dass ein Abzug wegen Eigenersparnis angesichts der eher geringen Fahrstrecke von 420 Km und damit weniger als 1000 Km, die der Kläger mit dem Mietwagen zurückgelegt hat, nicht in Betracht kommt (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 29.06.2005, AZ: 1 U 9/05).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Kandel, 09.10.2009 - 2 C 20/09
    Denn es besteht jedenfalls grundsätzlich ein schutzwürdiges Interesse des Kunden an ein Mietwagenunternehmen, für die Kosten einer evtl. Beschädigung des Mietfahrzeuges nicht selbst aufkommen zu müssen, zumal Mietwagen in der Regel neuer und damit höherwertiger sind als die beschädigten Fahrzeuge (vgl. BGH, NJW 2005, 1041).
  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Kandel, 09.10.2009 - 2 C 20/09
    In ihrem Verhältnis zum Geschädigten spielen solche Ansprüche angesicht der Regelung des § 249 Abs. 2 BGB keine Rolle (BGH, NJW 2007, 3782 [BGH 09.10.2007 - VI ZR 27/07] ).
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus AG Kandel, 09.10.2009 - 2 C 20/09
    Als rechtfertigende Gründe sind neben der Vorfinanzierung, das Risiko eines Forderungsausfalls wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder den Kraftfahrzeugvermieter zu nennen; hinzukommen weitere Risikokostenfaktoren bei der Vermietung von Unfallfahrzeugen wie etwa die Fahrzeugvorhaltung von schlechter ausgelasteten Fahrzeugen, das Erfordernis der Einrichtung eines Notdienstes, erhöhte Kosten für die Zustellung und Abholung der Fahrzeuge, an einen Vermieter zu zahlende Provisionen, das Beschädigungsrisiko bei Fahrzeugen ohne Kreditsicherheit, das erhöhte Unterschlagensrisiko, der erhöhte Verwaltungsaufwand sowie das Erfordernis der Umsteuervorfinanzierung (vgl. u.a. BGH, NJW 2006, 360 [BGH 25.10.2005 - VI ZR 9/05] ).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus AG Kandel, 09.10.2009 - 2 C 20/09
    Nach gefestigter Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. grundlegend VersR 2005, 850) ist der Unfallersatztarif als erforderlicher Aufwand zur Schadensbeseitigung zu qualifizieren, wenn die Besonderheiten dieses Tarifes einem gegenüber dem Normaltarif höheren Preis als betriebswirtschaftlicher Sicht rechtfertigen.
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Kandel, 09.10.2009 - 2 C 20/09
    Im Rahmen der Prüfung der betriebswirtschaftlichen Rechtfertigung eines Unfallersatztarifes ist nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 12.06.2007, AZ: VI ZR 161/06) nicht erforderlich, die Kalkulation des konkreten Unternehmens nachzuvollziehen; vielmehr kann sich die Prüfung im Lichte des § 287 ZPO darauf beschränken, ob spezifische Leistungen bei Vermietung an Unfallgeschädigte allgemein einen Aufschlag rechtfertigen, wobei auch ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif in Betracht kommt.
  • OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 12 W 11/09

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein privates

  • LG Berlin, 17.04.2000 - 58 S 428/99

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Kostennachweis durch

  • AG Karlsruhe, 18.11.2008 - 5 C 365/08
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