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AG Kassel, 17.09.2021 - 200 Gs 3420/21 |
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Verfahrensgang
- AG Kassel, 17.09.2021 - 200 Gs 3420/21
- BGH, 06.04.2022 - AK 11/22
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.04.2022 - AK 11/22
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden …
Der Angeschuldigte ist am 16. September 2021 vorläufig festgenommen worden und befindet sich seit dem Folgetag ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Kassel vom 17. September 2021 (200 Gs 3420/21) und nunmehr aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 29. Dezember 2021 (3 BGs 483/21). - BGH, 13.07.2022 - AK 23/22
Fortdauer der Untersuchungshaft
Der Angeklagte ist am 16. September 2021 vorläufig festgenommen worden und befindet sich seit dem Folgetag ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Kassel vom 17. September 2021 (200 Gs 3420/21) und nunmehr aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 29. Dezember 2021 (3 BGs 483/21), neu gefasst durch Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Mai 2022 (5 - 2 StE 4/22-5a - 1/22).