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   AG Kaufbeuren, 23.03.2020 - 4 C 42/20   

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AG Kaufbeuren, 23.03.2020 - 4 C 42/20 (https://dejure.org/2020,6076)
AG Kaufbeuren, Entscheidung vom 23.03.2020 - 4 C 42/20 (https://dejure.org/2020,6076)
AG Kaufbeuren, Entscheidung vom 23. März 2020 - 4 C 42/20 (https://dejure.org/2020,6076)
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  • BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht

    Auszug aus AG Kaufbeuren, 23.03.2020 - 4 C 42/20
    Allerdings muss der Geschädigte sich aufgrund seiner sich aus 8 254 Abs. 2 Satz 1 BGB ergebenden Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens einen höheren Restwerterlös anrechnen lassen, den er ohne weiteres und ohne besondere Anstrengung hätte erzielen können (BGH, Urteil vom 01.06.2010 - VI ZR 316/09).
  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 217/06

    Schadensberechnung bei Teil-Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs im

    Auszug aus AG Kaufbeuren, 23.03.2020 - 4 C 42/20
    In diesem Fall muss sich der Geschädigte nur den Restwert, wie ihn der Sachverständige auf dem regionalen Markt ermittelt hat, anrechnen lassen (BGH Urteil vom 10.07.2007 - VI ZR 217/06; OLG München, Urteil vom 09.09.2016 - 10 U 1073/16).
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus AG Kaufbeuren, 23.03.2020 - 4 C 42/20
    Daraus folgt, dass der Geschädigte berechtigt ist, auf der Basis des Sachverständigengutachtens fiktiv abzurechnen, ohne dass der Schädiger die Vorlage einer Rechnung oder eines Reparaturnachweises verlangen kann (vgl. dazu BGH NJW 89, 3009; 92, 1618).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus AG Kaufbeuren, 23.03.2020 - 4 C 42/20
    Daraus folgt, dass der Geschädigte berechtigt ist, auf der Basis des Sachverständigengutachtens fiktiv abzurechnen, ohne dass der Schädiger die Vorlage einer Rechnung oder eines Reparaturnachweises verlangen kann (vgl. dazu BGH NJW 89, 3009; 92, 1618).
  • OLG München, 09.09.2016 - 10 U 1073/16

    Restwertabzug bei Weiterbenutzung eines total beschädigten Fahrzeugs

    Auszug aus AG Kaufbeuren, 23.03.2020 - 4 C 42/20
    In diesem Fall muss sich der Geschädigte nur den Restwert, wie ihn der Sachverständige auf dem regionalen Markt ermittelt hat, anrechnen lassen (BGH Urteil vom 10.07.2007 - VI ZR 217/06; OLG München, Urteil vom 09.09.2016 - 10 U 1073/16).
  • LG München I, 08.08.2014 - 17 S 6325/14

    Verkehrsunfall - Verkauf des Unfallfahrzeugs auf Restwertbasis

    Auszug aus AG Kaufbeuren, 23.03.2020 - 4 C 42/20
    Bei fiktiver Abrechnung kann der Geschädigte sein Fahrzeug grundsätzlich zu dem vom Sachverständigen festgestellten Wert verkaufen (LG München |, Urteil vom 08. August 2014 - 17 S 6325/14).
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