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AG Kirchheim unter Teck, 09.03.2016 - 2 F 577/15 |
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AG Kirchheim unter Teck, Entscheidung vom 09. März 2016 - 2 F 577/15 (https://dejure.org/2016,70449)
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Verfahrensgang
- AG Kirchheim unter Teck, 09.03.2016 - 2 F 577/15
- AG Kirchheim unter Teck, 12.07.2016 - 2 F 577/15
- OLG Stuttgart, 13.03.2017 - 11 UF 83/16
- BGH, 31.01.2018 - XII ZB 175/17
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 13.03.2017 - 11 UF 83/16
Zugewinnausgleichsverfahren: Widerantrag eines Ehegatten auf Auskunftserteilung …
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kirchheim vom 09.03.2016, berichtigt durch Beschluss vom 12.07.2016 - 2 F 577/15 - unter Aufrechterhaltung im Übrigen in Ziffer 1 dahingehend abgeändert, dass die Antragstellerin verpflichtet wird, dem Antragsgegner unter Angabe aller wertbildenden Faktoren und von Wertangaben bezüglich aller Vermögensgegenstände und -werte, Guthaben, Forderungen und Schulden Auskunft durch Vorlage eines vollständigen und geordneten Bestandsverzeichnisses bezogen auf die jeweiligen Einsatztage zu erteilen und zwar.