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   AG Krefeld, 11.08.2022 - 113 M 338/22   

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https://dejure.org/2022,40724
AG Krefeld, 11.08.2022 - 113 M 338/22 (https://dejure.org/2022,40724)
AG Krefeld, Entscheidung vom 11.08.2022 - 113 M 338/22 (https://dejure.org/2022,40724)
AG Krefeld, Entscheidung vom 11. August 2022 - 113 M 338/22 (https://dejure.org/2022,40724)
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  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 297/03

    Umfang der Angaben in der eidesstattlichen Versicherung; Beteiligung des

    Auszug aus AG Krefeld, 11.08.2022 - 113 M 338/22
    Eine Kostenentscheidung zu Lasten des Gerichtsvollziehers kommt grundsätzlich nicht in Betracht, weil der Gerichtsvollzieher kein Erinnerungsgegner ist (vgl. BGH NJW 2004, 2979).
  • LG München I, 27.04.2021 - 16 T 5272/21

    Zwangsvollstreckung - Keine Schwärzung von Drittkonten in der Auskunft des

    Auszug aus AG Krefeld, 11.08.2022 - 113 M 338/22
    Eine Kostenentscheidung zu Lasten des Schuldners im Erinnerungsverfahren nach § 766 Abs. 2 Alt. 1 ZPO setzt voraus, dass der Schuldner an dem Erinnerungsverfahren - anders als im vorliegenden Fall - beteiligt gewesen ist (vgl. LG Krefeld, Beschluss vom 08.12.2021, 7 T 107/21, mit Hinweis auf LG Münster Beschl. v. 7.11.2017 - 5 T 500/17, BeckRS 2017, 159246 Rn. 7, beck-online; LG München I Beschl. v. 27.4.2021 - 16 T 5272/21, BeckRS 2021, 33679 Rn. 11, beck-online).
  • AG Wuppertal, 11.07.2022 - 43 M 1395/22

    Rechtmäßige Verweigerung der Durchführung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus AG Krefeld, 11.08.2022 - 113 M 338/22
    (Insoweit zutreffend AG Wuppertal, Beschluss vom 11.7.2022 - 43 M 1395/22, BeckRS 2022, 17212 Rn. 11, beck-online, wenngleich den vom AG Wuppertal daraus gezogenen Schlussfolgerungen nicht ohne Weiteres zuzustimmen ist.).
  • AG Krefeld, 09.08.2022 - 115 M 750/22
    Auszug aus AG Krefeld, 11.08.2022 - 113 M 338/22
    Anders als in den drei mit Beschlüssen vom 09.08.2022 des Amtsgerichts Krefeld entschiedenen Fällen (115 M 750/22, 115 M 1209/22 und 117 M 742/22) geht es in dem vorliegenden Erinnerungsverfahren 113 M 338/22 nicht um einen Vollstreckungsauftrag einer Behörde, der auf Abnahme der Vermögensauskunft gerichtet und verbunden ist mit dem Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (und ggf. dessen bereits gleichzeitig mit beantragte Vollstreckung) für den Fall, dass die Schuldnerpartei im Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erscheint oder diese ohne Grund verweigert.
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