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   AG Lüdenscheid, 03.02.2011 - 94 C 349/10   

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AG Lüdenscheid, 03.02.2011 - 94 C 349/10 (https://dejure.org/2011,77990)
AG Lüdenscheid, Entscheidung vom 03.02.2011 - 94 C 349/10 (https://dejure.org/2011,77990)
AG Lüdenscheid, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - 94 C 349/10 (https://dejure.org/2011,77990)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall bei Zusammenstoß mit einem am rechten Fahrbahnrand im eingeschränkten Halteverbot parkenden Fahrzeug; Mitverursachungsbeitrag bei Fehlen einer Unfallursächlichkeit des Verstoßes gegen das eingeschränkte Halteverbot

 
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  • BGH, 25.01.1983 - VI ZR 212/80

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines hinter einem vorschriftswidrig geparkten

    Auszug aus AG Lüdenscheid, 03.02.2011 - 94 C 349/10
    Hierdurch unterscheidet sich das eingeschränkte Halteverbot vom sog. absoluten Halteverbot (vgl. BGH, Versicherungsrecht 1983, 438).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.10.1990 - 8 S 5863/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem im eingeschränkten

    Auszug aus AG Lüdenscheid, 03.02.2011 - 94 C 349/10
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass den Halter eines im eingeschränkten Halteverbot geparkten Fahrzeuges eine Mithaftung treffe, wenn sein Fahrzeug in Folge der hierdurch entstehenden Fahrbahnverengung von einem vorbeifahrenden Fahrzeug gestreift wird (LG Nürnberg - Führt, NZV 1991, 434 [LG Nürnberg 24.10.1990 - 8 S 5863/90] ; AG Hamburg Versicherungsrecht 1975, 1064; AG Heidelberg RuS 1980, 164; Klimke, Anmerkung zum Urteil des Kammergerichts Berlin vom 18.10.1976, 12 U 1878/76 , Versicherungsrecht 1978, 140).
  • KG, 18.10.1976 - 12 U 1878/76

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem am Straßenrand abgestellten Fahrzeug

    Auszug aus AG Lüdenscheid, 03.02.2011 - 94 C 349/10
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass den Halter eines im eingeschränkten Halteverbot geparkten Fahrzeuges eine Mithaftung treffe, wenn sein Fahrzeug in Folge der hierdurch entstehenden Fahrbahnverengung von einem vorbeifahrenden Fahrzeug gestreift wird (LG Nürnberg - Führt, NZV 1991, 434 [LG Nürnberg 24.10.1990 - 8 S 5863/90] ; AG Hamburg Versicherungsrecht 1975, 1064; AG Heidelberg RuS 1980, 164; Klimke, Anmerkung zum Urteil des Kammergerichts Berlin vom 18.10.1976, 12 U 1878/76 , Versicherungsrecht 1978, 140).
  • AG Wittlich, 16.09.1987 - 4 C 271/87

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem verbotswidrig am rechten Fahrbahnrand

    Auszug aus AG Lüdenscheid, 03.02.2011 - 94 C 349/10
    Demgegenüber wird von einem anderen Teil der Rechtsprechung eine Mithaftung allein wegen eines unzulässigen Parkens im eingeschränkten Halteverbot verneint (LG Trier, Urteil vom 07.04.1988, 3 S 325/87; AG Wittlich, Urteil vom 16.09.1987, 4 C 271/87 ; AG München, DAR 1985, 61).
  • AG Lindau, 09.05.1984 - C 52/84
    Auszug aus AG Lüdenscheid, 03.02.2011 - 94 C 349/10
    Demgegenüber wird von einem anderen Teil der Rechtsprechung eine Mithaftung allein wegen eines unzulässigen Parkens im eingeschränkten Halteverbot verneint (LG Trier, Urteil vom 07.04.1988, 3 S 325/87; AG Wittlich, Urteil vom 16.09.1987, 4 C 271/87 ; AG München, DAR 1985, 61).
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