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   AG Lüdenscheid, 23.09.2011 - 93 C 21/11   

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https://dejure.org/2011,33025
AG Lüdenscheid, 23.09.2011 - 93 C 21/11 (https://dejure.org/2011,33025)
AG Lüdenscheid, Entscheidung vom 23.09.2011 - 93 C 21/11 (https://dejure.org/2011,33025)
AG Lüdenscheid, Entscheidung vom 23. September 2011 - 93 C 21/11 (https://dejure.org/2011,33025)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • mietrechtsiegen.de

    Zugang Betriebskostenabrechnung bei Briefkasteneinwurf am Silvesternachmittag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556 Abs. 2; BGB § 556 Abs. 3
    Unwirksamkeit eines Nachzahlungsanspruchs von Nebenkosten bei fehlendem rechtzeitigen Zugang der Abrechnung beim Mieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abrechnungseinwurf Silvester um 17 Uhr ist nicht fristgerecht!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter versäumt Frist für die Nebenkostenabrechnung - Am Silvestertag um 17 Uhr eingeworfen, erhält der Mieter sie zu spät

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Abrechnungseinwurf am 31. Dezember um 17 Uhr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein fristgerechter Zugang einer Betriebskostenabrechnung bei Einwurf in Briefkasten der Mieter am Silvestertag um 17 Uhr - Mieter muss mit Zustellung von Post um 17 Uhr an Silvester nicht rechnen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 641/04

    Tarifauslegung - Zeitgutschrift bei ausgefallener Arbeit an Silvester/Neujahr

    Auszug aus AG Lüdenscheid, 23.09.2011 - 93 C 21/11
    Gleichwohl bestehen an diesem Vorfeiertag Besonderheiten, wie sie etwa im Hinblick auf die weitgehend eingeschränkten oder vergütungsrechtlich besonders geregelten Arbeits- und Geschäftszeiten in zahlreichen tarifvertraglichen Bestimmungen zum Ausdruck kommen (vgl. etwa BAG, 3 AZR 676/94, Urteil vom 07.11.1995, für das Bankwesen; BAG, 6 AZR 641/04, Urteil vom 22.09.2005 für die Deutsche Bahn).

    Jedenfalls ist aber davon auszugehen, dass sich die Bevölkerung an diesem Tag frühzeitig auf die dann üblichen Feierlichkeiten vorbereitet (vergleiche BAG, 6 AZR 641/04, Urteil vom 22.09.2005).

  • BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08

    Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter

    Auszug aus AG Lüdenscheid, 23.09.2011 - 93 C 21/11
    Die rechtzeitige Absendung der Abrechnung genügt zur Fristwahrung nicht (BGH NJW 2009, 2197, 2198 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

    Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt

    Auszug aus AG Lüdenscheid, 23.09.2011 - 93 C 21/11
    Zugegangen ist eine Willenserklärung, sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis erlangen (BGH NJW 1998, 976, 977).
  • BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00

    Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer

    Auszug aus AG Lüdenscheid, 23.09.2011 - 93 C 21/11
    Entscheidend ist also nicht die tatsächliche Kenntnisnahme der Willenserklärung durch den Empfänger, sondern der gewöhnliche - nicht zufällige - Zeitpunkt der Möglichkeit der Kenntnisnahme (BGH, XII ZR 214/00, Urteil vom 21.01.2004; Reichold in: jurisPK § 130 BGB Randnummer 12).
  • BGH, 05.12.2007 - XII ZR 148/05

    Zum Zugang von Schriftstücken

    Auszug aus AG Lüdenscheid, 23.09.2011 - 93 C 21/11
    Dabei kommt es darauf an, ob im Zeitpunkt des Einwurfes des Briefes in den Briefkasten nach der Verkehrsanschauung ohne Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des Empfängers noch mit einer Leerung am selben Tag zu rechnen ist (BGH NJW 2008, 843; siehe auch BAG, 2 AZR 337/82, Urteil vom 08.12.1983 und OLG Hamm NJW-RR 1995, 1188).
  • BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 263/09

    Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Betriebskosten, wenn nur einer von

    Auszug aus AG Lüdenscheid, 23.09.2011 - 93 C 21/11
    Diese Grundsätze gelten auch für die Abrechnung gem. § 556 BGB (LG Waldshut-Tiengen, 1 S 19/09, Urteil vom 09.07.2009; Ellenberger in: Palandt, 70. Auflage, § 130 BGB Randnummer 3), obwohl diese keine Willenserklärung, sondern lediglich eine Wissenserklärung ist (BGH, VIII ZR 263/09, Urteil vom 28.04.2010).
  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82

    Zugang der Kündigung - Einwurf in Briefkasten

    Auszug aus AG Lüdenscheid, 23.09.2011 - 93 C 21/11
    Dabei kommt es darauf an, ob im Zeitpunkt des Einwurfes des Briefes in den Briefkasten nach der Verkehrsanschauung ohne Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des Empfängers noch mit einer Leerung am selben Tag zu rechnen ist (BGH NJW 2008, 843; siehe auch BAG, 2 AZR 337/82, Urteil vom 08.12.1983 und OLG Hamm NJW-RR 1995, 1188).
  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 676/94

    Schließung der Geschäftsstellen am Silvestertag

    Auszug aus AG Lüdenscheid, 23.09.2011 - 93 C 21/11
    Gleichwohl bestehen an diesem Vorfeiertag Besonderheiten, wie sie etwa im Hinblick auf die weitgehend eingeschränkten oder vergütungsrechtlich besonders geregelten Arbeits- und Geschäftszeiten in zahlreichen tarifvertraglichen Bestimmungen zum Ausdruck kommen (vgl. etwa BAG, 3 AZR 676/94, Urteil vom 07.11.1995, für das Bankwesen; BAG, 6 AZR 641/04, Urteil vom 22.09.2005 für die Deutsche Bahn).
  • LG Waldshut-Tiengen, 09.07.2009 - 1 S 19/09

    Betriebskostenabrechnung an Silvester-Nachmittag ist verspätet

    Auszug aus AG Lüdenscheid, 23.09.2011 - 93 C 21/11
    Diese Grundsätze gelten auch für die Abrechnung gem. § 556 BGB (LG Waldshut-Tiengen, 1 S 19/09, Urteil vom 09.07.2009; Ellenberger in: Palandt, 70. Auflage, § 130 BGB Randnummer 3), obwohl diese keine Willenserklärung, sondern lediglich eine Wissenserklärung ist (BGH, VIII ZR 263/09, Urteil vom 28.04.2010).
  • LG Hamburg, 02.05.2017 - 316 S 77/16

    Wohnraummiete: Einwurf der Betriebskostenabrechnung in den privaten Briefkasten

    Der Einwurf in den Briefkasten am 31.12.2015 um 17:34 Uhr sei zu spät gewesen (mit Verweis auf AG Lüdenscheid WuM 2011, 628; AG Köln, LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 09.07.2009, 1 S 19/09, juris; AG Köln, Urteil vom 28.03.2011, 220 C 451/10, juris; AG Ribnitz-Damgarten, WuM 2007, 18).
  • AG Hamburg, 31.08.2016 - 49 C 282/15

    Wohnraummiete: Miethaftung bei Androhung einer gerichtlichen Klärung einer

    Eine im Rahmen der kalenderjährlichen Abrechnungsperiode erstellte Betriebskostenabrechnung geht dem Mieter nicht rechtzeitig zu, wenn sie am 31. Dezember erst gegen 17.34 Uhr in den Briefkasten des Mieters eingeworfen wird (vgl. AG Lüdenscheid WuM 2011, 628; vgl. ebenso LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 09. Juli 2009 zum Az.1 S 19/09 bei juris; AG Köln, Urteil vom 28. März 2011 zum Az. 220 C 451/10 bei juris; AG Ribnitz-Damgarten WuM 2007, 18).
  • FG Niedersachsen, 15.04.2013 - 2 K 25/13

    Möglichkeit der wirksamen Bekanntgabe eines (Einspruchs-)Bescheides am 31.

    Urteil des AG Lüdenscheid vom 23. September 2011, 93 C 21/11, WuM 2011, 628, s.a. Urteil des BSG vom 1. Februar 1979, 12 RK 33/77, BSGE 48, 12).
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