Rechtsprechung
AG Lüdinghausen, 28.06.2018 - 13 F 181/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Auskunftserteilung bzgl. der persönlichen Daten des mit einer getrennten Partnerin gezeugten Kindes; Unzumutbarkeit einer Auskunftserteilung aufgrund einer Vergewaltigung durch den ehemaligen Partner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lüdinghausen, 28.06.2018 - 13 F 181/17
- OLG Hamm, 28.12.2018 - 12 UF 149/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.01.2015 - XII ZR 201/13
Anspruch des Kindes auf Auskunft über Identität des anonymen Samenspenders
Auszug aus AG Lüdinghausen, 28.06.2018 - 13 F 181/17
Eine Anspruchsgrundlage findet sich unter dem Aspekt von Treu und Glauben im Rahmen des familienrechtlichen, durch die Geburt eines gemeinsamen Kindes begründeten, Sonderrechtsverhältnis (vgl. zu den Voraussetzungen auch BGH NZFam 2015, 254; OLG Oldenburg FamRZ 2010, 1819; BVerfG NZFam 2010, 355). - VG Düsseldorf, 29.05.2013 - 21 L 635/13
Mitwirkung gemäß § 1 Abs 3 UVG; Vaterschaftsfeststellung; Zumutbarkeit; …
Auszug aus AG Lüdinghausen, 28.06.2018 - 13 F 181/17
Insoweit ist anerkannt, dass im Fall der Zeugung im Rahmen einer Vergewaltigung Zumutbarkeitserwägungen auf Seiten der Mutter auch deren Mitwirkungspflicht im Rahmen von Abstammungsverfahren begrenzen (VG Düsseldorf FamRZ 2014, 700). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2013 - 12 B 713/13
Kriterien zur Auslegung einer Willenserklärung mit Rücksicht auf den …
Auszug aus AG Lüdinghausen, 28.06.2018 - 13 F 181/17
Zwar vermag alleine das Vorliegen einer Vergewaltigung nicht zu genügen, anders kann dies jedoch aufgrund von drohenden psychischen Schäden aufgrund einer auch nur mittelbaren Befassung mit der Tat zu beurteilen sein (OVG Düsseldorf NZFam 2014, 672). - OLG Oldenburg, 28.06.2010 - 13 UF 12/10
Rechtstellung des biologischen Vaters gegenüber der Kindesmutter; Anspruch auf …
Auszug aus AG Lüdinghausen, 28.06.2018 - 13 F 181/17
Eine Anspruchsgrundlage findet sich unter dem Aspekt von Treu und Glauben im Rahmen des familienrechtlichen, durch die Geburt eines gemeinsamen Kindes begründeten, Sonderrechtsverhältnis (vgl. zu den Voraussetzungen auch BGH NZFam 2015, 254; OLG Oldenburg FamRZ 2010, 1819; BVerfG NZFam 2010, 355).