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   AG Lünen, 26.09.2002 - 22 II 17/01 WEG   

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AG Lünen, 26.09.2002 - 22 II 17/01 WEG (https://dejure.org/2002,45026)
AG Lünen, Entscheidung vom 26.09.2002 - 22 II 17/01 WEG (https://dejure.org/2002,45026)
AG Lünen, Entscheidung vom 26. September 2002 - 22 II 17/01 WEG (https://dejure.org/2002,45026)
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  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus AG Lünen, 26.09.2002 - 22 II 17/01
    Bereits deshalb kann dahinstehen, ob der beschlossenen Maßnahme entgegensteht, dass die Rollläden sowie Bodenfliesen auf Balkonen und Loggien und wohl auch die Wandfliesen nach § 3 der Teilungserklärung (Bl. 14 d.A.) i.V.m. § 5 WEG Sondereigentum der Wohnungseigentümer sind und Maßnahmen daran zudem unter Verkleinerung der vorhandenen Raumflächen mit Ausnahme der notfalls gerichtlich durchzusetzenden Duldungspflicht gemäß § 14 Nr. 3 WEG ohne Zustimmung der betroffenen Wohnungseigentümer nicht gestattet sind; vielmehr ein in diese Rechte eingreifender Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer mangels Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nichtig ist (vgl. BGH NJW 00, 3500 ff.).
  • BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89

    Beseitigung von Baumängeln durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Gültigkeit

    Auszug aus AG Lünen, 26.09.2002 - 22 II 17/01
    Dabei kann letztlich dahinstehen, ob dem bereits die Art und Weise der Beschlussfindung entgegensteht, wie von Herrn H. angeführt, was aber wohl bereits deshalb zu verneinen sein dürfte, weil grundsätzlich maßgeblich ist, ob sich nachträglich herausstellt, die Maßnahmen entsprächen nach den tatsächlichen objektiven Tatsachen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung (vgl. Bay. ObLG NJW-RR 89, 1293 f.).
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