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AG Landau/Pfalz, 23.05.2018 - 1 C 279/17 |
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- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus AG Landau/Pfalz, 23.05.2018 - 1 C 279/17
schafflich denkender Mensch die Einschaltung des Sachverständigen nach salnen Erkenntnissen und Möglichkeiten unter Abwägung gegen ihm zumutbare andere Breiswertere Wege der Feststellung für geboten erachten (BGH VersR 2005, 380). - BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73
Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten
Auszug aus AG Landau/Pfalz, 23.05.2018 - 1 C 279/17
Hierbei kann der Geschädigte auch Ausgleich der "Kosten verlangen, die durch die erforderliche Beauftragung eines Sachverständigen zur Feststellung des Schadenishergangs, vor allem aber zur Schadenshöhe entstehen {vgl. BGH NJW 74, 34). - OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00
Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum …
Auszug aus AG Landau/Pfalz, 23.05.2018 - 1 C 279/17
Auch werin dem Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fallt oder er grobe und offensichtliche" Unrichtigkeiten der Begutachtung: oder der Vergütungsberechnung missachtet oder gar verursacht, ist ein Ausglelch nicht zu leisten (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 433). - AG Offenbach, 07.11.2017 - 30 C 79/17
Nachweispflichten des Unfallgeschädigten für Verbringungskosten zur Lackiererei
Auszug aus AG Landau/Pfalz, 23.05.2018 - 1 C 279/17
ausgehen durfte, dass die im- Schadensgutächten angesetzten Kosten erforderlich sind, gerade \ weil diese durch: Sachverständigenschadensschätzung für angemessen erachtet wurden (vgl. BeckRS 2017, 138243).