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   AG Landau/Pfalz, 23.05.2018 - 1 C 279/17   

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https://dejure.org/2018,18697
AG Landau/Pfalz, 23.05.2018 - 1 C 279/17 (https://dejure.org/2018,18697)
AG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 23.05.2018 - 1 C 279/17 (https://dejure.org/2018,18697)
AG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 23. Mai 2018 - 1 C 279/17 (https://dejure.org/2018,18697)
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  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Landau/Pfalz, 23.05.2018 - 1 C 279/17
    schafflich denkender Mensch die Einschaltung des Sachverständigen nach salnen Erkenntnissen und Möglichkeiten unter Abwägung gegen ihm zumutbare andere Breiswertere Wege der Feststellung für geboten erachten (BGH VersR 2005, 380).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus AG Landau/Pfalz, 23.05.2018 - 1 C 279/17
    Hierbei kann der Geschädigte auch Ausgleich der "Kosten verlangen, die durch die erforderliche Beauftragung eines Sachverständigen zur Feststellung des Schadenishergangs, vor allem aber zur Schadenshöhe entstehen {vgl. BGH NJW 74, 34).
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

    Auszug aus AG Landau/Pfalz, 23.05.2018 - 1 C 279/17
    Auch werin dem Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fallt oder er grobe und offensichtliche" Unrichtigkeiten der Begutachtung: oder der Vergütungsberechnung missachtet oder gar verursacht, ist ein Ausglelch nicht zu leisten (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 433).
  • AG Offenbach, 07.11.2017 - 30 C 79/17

    Nachweispflichten des Unfallgeschädigten für Verbringungskosten zur Lackiererei

    Auszug aus AG Landau/Pfalz, 23.05.2018 - 1 C 279/17
    ausgehen durfte, dass die im- Schadensgutächten angesetzten Kosten erforderlich sind, gerade \ weil diese durch: Sachverständigenschadensschätzung für angemessen erachtet wurden (vgl. BeckRS 2017, 138243).
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