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   AG Landau/Pfalz, 31.05.2023 - 003 F 88/23   

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AG Landau/Pfalz, 31.05.2023 - 003 F 88/23 (https://dejure.org/2023,27007)
AG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 31.05.2023 - 003 F 88/23 (https://dejure.org/2023,27007)
AG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 31. Mai 2023 - 003 F 88/23 (https://dejure.org/2023,27007)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1631b Abs. 1; SGB VIII § 79
    Genehmigung zeitlich gestaffelter geschlossener Unterbringung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschlossene Unterbringung zur eines Jugendlichen zum Wohl des Kindes

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 und

    Auszug aus AG Landau/Pfalz, 31.05.2023 - 3 F 88/23
    Das Gericht ist sich dessen bewusst, dass nach der Rechtsprechung im Genehmigungsbeschluss nach § 1631b BGB eindeutig klargestellt werden muss, ob die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder aber in einem geschlossenen Heim der Jugendhilfe genehmigt wird (BVerfG, NJW 2007, 3560; BayObLG, FamRZ 1992, 105ff; OLG Saarbrücken, FamRZ 2021, 684).

    Nur so wird der unterschiedlichen Ausrichtung dieser beiden alternativen Arten der geschlossenen Unterbringung - deren Erforderlichkeit aus Kindeswohlgründen der Familienrichter bei seiner Genehmigungsentscheidung zu prüfen hat (§§ 1631b, 1697a BGB) - Rechnung getragen (BVerfG; NJW 2007, 3560, beck-online).

    Nur die Art der Unterbringung (geschlossene Einrichtung der Jugendhilfe oder Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, vgl. BVerfG, NJW 2007, 3560) muss konkretisiert werden, nicht die konkrete Einrichtung oder der Ort der Einrichtung (OLG Koblenz, FamRZ 2015, 2069).

  • BGH, 18.07.2012 - XII ZB 661/11

    Freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes: Erfordernis der erneuten

    Auszug aus AG Landau/Pfalz, 31.05.2023 - 3 F 88/23
    Eine Unterbringung nach § 1631b BGB ist auch bei sog. chronischer Gefährdung möglich und nicht nur bei offensichtlich akuter Gefährdung (offengelassen in BGH, JAmt 2013, 45).

    Ferner ist eine Unterbringung nach § 1631b BGB auch bei sog. chronischer Gefährdung möglich (offengelassen BGH, JAmt 2013, 45 mit Anmerkung Prof. Dr. B. H.).

  • KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03

    Betreuungsrecht: Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz einer Vollmacht

    Auszug aus AG Landau/Pfalz, 31.05.2023 - 3 F 88/23
    Eine probeweise Beendigung durch ist nach der Rspr. in (vor allem zeitlich) engen Grenzen möglich (KG BeckRS 2005, 30366693; BayObLG BeckRS 2004, 03803; OLG Hamm NJW-RR 2000, 669).
  • BayObLG, 11.03.2004 - 3Z BR 3/04

    Wirkungsdauer einer Unterbringungsgenehmigung

    Auszug aus AG Landau/Pfalz, 31.05.2023 - 3 F 88/23
    Eine probeweise Beendigung durch ist nach der Rspr. in (vor allem zeitlich) engen Grenzen möglich (KG BeckRS 2005, 30366693; BayObLG BeckRS 2004, 03803; OLG Hamm NJW-RR 2000, 669).
  • OLG Saarbrücken, 01.07.2020 - 6 UF 82/20

    Im Verfahren auf Genehmigung der geschlossenen Unterbringung eines Kindes nach §

    Auszug aus AG Landau/Pfalz, 31.05.2023 - 3 F 88/23
    Das Gericht ist sich dessen bewusst, dass nach der Rechtsprechung im Genehmigungsbeschluss nach § 1631b BGB eindeutig klargestellt werden muss, ob die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder aber in einem geschlossenen Heim der Jugendhilfe genehmigt wird (BVerfG, NJW 2007, 3560; BayObLG, FamRZ 1992, 105ff; OLG Saarbrücken, FamRZ 2021, 684).
  • BayObLG, 30.07.1991 - BReg. 3 Z 112/91

    Mündel; Bezirkskrankenhaus; Geschlossene Station; Einverständnis; Widerruf;

    Auszug aus AG Landau/Pfalz, 31.05.2023 - 3 F 88/23
    Das Gericht ist sich dessen bewusst, dass nach der Rechtsprechung im Genehmigungsbeschluss nach § 1631b BGB eindeutig klargestellt werden muss, ob die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder aber in einem geschlossenen Heim der Jugendhilfe genehmigt wird (BVerfG, NJW 2007, 3560; BayObLG, FamRZ 1992, 105ff; OLG Saarbrücken, FamRZ 2021, 684).
  • OLG Koblenz, 27.02.2015 - 11 UF 114/15
    Auszug aus AG Landau/Pfalz, 31.05.2023 - 3 F 88/23
    Nur die Art der Unterbringung (geschlossene Einrichtung der Jugendhilfe oder Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, vgl. BVerfG, NJW 2007, 3560) muss konkretisiert werden, nicht die konkrete Einrichtung oder der Ort der Einrichtung (OLG Koblenz, FamRZ 2015, 2069).
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