Rechtsprechung
AG Leipzig, 08.09.2022 - 110 C 1662/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …
Auszug aus AG Leipzig, 08.09.2022 - 110 C 1662/22
Diese schlagen sich regelmäßig im tatsächlich aufgewendeten Betrag nieder, nicht hingegen in der Höhe der vom Sachverständigen erstellten Rechnung als solcher (BGH, NJW 2016, S. 3092 ff (3094)).Als Schätzungsgrundlage können die Bestimmungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) als Orientierungshilfe herangezogen werden (BGH, NJW 2016, S. 3092 ff (3095)).
- BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05
Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen
Auszug aus AG Leipzig, 08.09.2022 - 110 C 1662/22
Ein Sachverständiger, der für Routinegutachten sein Honorar auf einer durchschnittlichen Bemessunggrundlage bestimmt, überschreitet daher die Grenzen des ihm vom Gesetz eingeräumten Gestaltungsspieiraumes nicht (BGH, NJW 2006, S. 2472 ff. (2474); BGH, NJW 2007, 8.1450 ff. (1452)).