Rechtsprechung
   AG Leipzig, 08.09.2022 - 110 C 1662/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,28935
AG Leipzig, 08.09.2022 - 110 C 1662/22 (https://dejure.org/2022,28935)
AG Leipzig, Entscheidung vom 08.09.2022 - 110 C 1662/22 (https://dejure.org/2022,28935)
AG Leipzig, Entscheidung vom 08. September 2022 - 110 C 1662/22 (https://dejure.org/2022,28935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,28935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus AG Leipzig, 08.09.2022 - 110 C 1662/22
    Diese schlagen sich regelmäßig im tatsächlich aufgewendeten Betrag nieder, nicht hingegen in der Höhe der vom Sachverständigen erstellten Rechnung als solcher (BGH, NJW 2016, S. 3092 ff (3094)).

    Als Schätzungsgrundlage können die Bestimmungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) als Orientierungshilfe herangezogen werden (BGH, NJW 2016, S. 3092 ff (3095)).

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Leipzig, 08.09.2022 - 110 C 1662/22
    Ein Sachverständiger, der für Routinegutachten sein Honorar auf einer durchschnittlichen Bemessunggrundlage bestimmt, überschreitet daher die Grenzen des ihm vom Gesetz eingeräumten Gestaltungsspieiraumes nicht (BGH, NJW 2006, S. 2472 ff. (2474); BGH, NJW 2007, 8.1450 ff. (1452)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht