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   AG Leipzig, 18.05.2017 - 105 C 8527/16   

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https://dejure.org/2017,49928
AG Leipzig, 18.05.2017 - 105 C 8527/16 (https://dejure.org/2017,49928)
AG Leipzig, Entscheidung vom 18.05.2017 - 105 C 8527/16 (https://dejure.org/2017,49928)
AG Leipzig, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 105 C 8527/16 (https://dejure.org/2017,49928)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Leipzig verurteilt die Allianz Versicherungs AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall (Urteil vom 18.5.2017 - 105 C 8527/16 -).

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.05.2006 - X ZR 122/05

    Berichtigung eines Urteilstenors auf Grund eines offensichtlichen

    Auszug aus AG Leipzig, 18.05.2017 - 105 C 8527/16
    Es wird soweit ergänzend darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 04.04.2006 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 16.05.2006 (Az.: X ZR 122/05) grundsätzlich festgestellt hat, dass ein Vertrag, nach dem ein Sachverständiger ein Gutachten über die Höhe eines Kraftfahrzeugunfallschadens zu erstatten hat, ein Werkvertrag ist und für die Bemessung der Vergütung des Sachverständigen der Inhalt der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung maßgeblich ist, wobei nach § 632 BGB - in dieser Reihenfolge - ihre tatsächliche Absprache, eine eventuell vorliegende Taxe oder die übliche Vergütung den Inhalt der Vereinbarung bestimmen.
  • AG Leipzig, 29.07.2005 - 117 C 13084/04
    Auszug aus AG Leipzig, 18.05.2017 - 105 C 8527/16
    Insoweit wird ergänzend auf die Entscheidungen des Landgerichts Leipzig vom 11.10.2005 Az.: 16 S 238/05 = Amtsgericht Leipzig, Az.: 113 C 7019/04 und vom 09.02.2006, Az.: 12 S 549/05 = Amtsgericht Leipzig, Az.: 117 C 13084/04 verwiesen.
  • AG Leipzig, 27.10.2011 - 105 C 2198/11
    Auszug aus AG Leipzig, 18.05.2017 - 105 C 8527/16
    Das Amtsgericht Leipzig hat bereits mit seinen Urteilen vom 02.08.2007 Az.: 105 C 8014/06, 28.06.2007 Az.: 105 C 643/06, 14.06,2007 Az.: 105 C 203/07, 14.06,2007 Az.: 105 C 204/07, 12.07.2007 Az.: 105 C 2159/07, 19.02.2009 Az.: 105 C 1288/08, 22.03.2012 Az.: 105 C 1320/11 sowie 27.10.2011 Az.: 105 C 2198/11 entschieden, dass eine Beklagte als Haftpflichtversicherung eines Kraftfahrzeuges unter den in den jeweiligen Urteilen festgelegten Prämissen zur Zahlung der Kosten des privaten Kfz-Sachverständigengutachtens verpflichtet ist.
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