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AG Leutkirch, 04.11.2014 - 2 C 125/14 |
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Volltextveröffentlichung
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- AG Stuttgart, 15.09.2011 - 41 C 2092/11
Auszug aus AG Leutkirch, 04.11.2014 - 2 C 125/14
gutachtete, durfte die Klägerin die entsprechenden Kosten auch für erforderlich halten (vgl. die klägerseits angeführten Entscheidungen, z.B. AG Stuttgart, Urteil v. 15.09.2011, Az.: 41 C 2092/11 ). - LG Dortmund, 05.08.2010 - 4 S 11/10
Anspruch eines Sachverständigen gegen den Haftpflichtversicherer des …
Auszug aus AG Leutkirch, 04.11.2014 - 2 C 125/14
Die Restwertermittlungskosten in Höhe von 25, 00 EUR und der Anfall derselben sind nicht zu beanstanden, da der Sachverständige mehrere Angebote eingeholt und drei Angebote (vgl. S. 5 d. Gutachtens) im Gutachten aufgenommen hat (vgl. LG Dortmund, Urteil v. 05.08.2010, Az.: 4 S 11/10 =NJW-RR 2011, 321).