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   AG Leutkirch, 06.10.2023 - 2 C 30/23   

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https://dejure.org/2023,38463
AG Leutkirch, 06.10.2023 - 2 C 30/23 (https://dejure.org/2023,38463)
AG Leutkirch, Entscheidung vom 06.10.2023 - 2 C 30/23 (https://dejure.org/2023,38463)
AG Leutkirch, Entscheidung vom 06. Oktober 2023 - 2 C 30/23 (https://dejure.org/2023,38463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • schwarz-weissenhorn.de PDF

    Reparaturkosten, konkrete Abrechnung, Reinigungskosten, Desinfektionskosten, Corona, Covid-19, Entsorgungskosten, Sachverständigenkosten, Stellungnahme

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Leutkirch, 06.10.2023 - 2 C 30/23
    Insofern geht das Werkstattrisiko zu Lasten des Schädigers (BGHZ 63, 182 [185]; OLG Hamm, NZV 1995, 442 [443]; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 248 [249]).

    Dem Schädiger entsteht dadurch auch kein Nachteil, da er nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung die Abtretung der Ansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt verlangen kann (BGHZ 63, 182 [187]; OLG Hamm, NZV 1995, 442 [443]; LG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 275 [277]).

    Die Risikoverlagerung auf den Schädiger erfolgt daher bereits in dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte sich auf der Grundlage eines Schadensgutachtens berechtigterweise für die Instandsetzung entscheidet und den Reparaturauftrag erteilt, vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1974 - VI ZR 42/73.

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Leutkirch, 06.10.2023 - 2 C 30/23
    Der Schädiger trägt das sogenannte Werkstatt- und Prognoserisiko, falls den Geschädigten nicht ausnahmsweise hinsichtlich der gewählten Fachwerkstatt ein Auswahlverschulden trifft, vgl. BGH NJW 1992, 302, 304. Die Reparaturwerkstatt ist nicht Erfüllungsgehilfin im Sinne von § 278 BGB des Geschädigten.

    Das Prognose- und Werkstattrisiko trifft den Schädiger daher ungeachtet dessen, ob der Geschädigte die Rechnung bereits bezahlt hat, nur dann nicht, wenn - wofür hier nichts ersichtlich ist - den Geschädigten ein Verschulden trifft (vgl. Urteil vom 15. Oktober 1991 - VI ZR 314/90, BGHZ 115, 364 mwN).

  • BGH, 19.07.2016 - VI ZR 491/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als auszugleichender

    Auszug aus AG Leutkirch, 06.10.2023 - 2 C 30/23
    auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (sog. subjektbezogene Schadensbetrachtung, vgl. BGHZ 61, 346 [348]; NJOZ 2014, 979; NJW 2016, 3363 [3364]).

    "Aus der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Senatsrechtsprechung zur Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten (Senatsurteil vom 19. Juli 2016 - VI ZR 491/15, NJW 2016, 3363 Rn. 18 f.; siehe weiter Senatsurteil vom 17. Dezember 2019 - VIZR 315/18, NJW 2020, 1001 Rn. 16 mwN) ergibt sich nichts Anderes (vgl. auch LG Saarbrücken, NJW 2022, 87 Rn. 7 ff. mwN auch zur Gegenansicht).

  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Leutkirch, 06.10.2023 - 2 C 30/23
    Insofern geht das Werkstattrisiko zu Lasten des Schädigers (BGHZ 63, 182 [185]; OLG Hamm, NZV 1995, 442 [443]; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 248 [249]).

    Dem Schädiger entsteht dadurch auch kein Nachteil, da er nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung die Abtretung der Ansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt verlangen kann (BGHZ 63, 182 [187]; OLG Hamm, NZV 1995, 442 [443]; LG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 275 [277]).

  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus AG Leutkirch, 06.10.2023 - 2 C 30/23
    Ein solches Gutachten stellt eine sachgerechte Grundlage für die Höhe der zu erwartenden Reparaturkosten dar, wenn es, wie hier, hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen lässt, dem konkreten Schadensfall aus der Perspektive eines wirtschaftlich denkenden Betrachters gerecht zu werden, vgl. BGH NJW 1989, 3009.
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Leutkirch, 06.10.2023 - 2 C 30/23
    Wie bereits dargelegt ist bei der Prüfung der Erforderlichkeit auf die individuelle Erkenntnis- und Einflussmöglichkeit des Geschädigten Rücksicht zu nehmen (BGH NJW 2014, 1947).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus AG Leutkirch, 06.10.2023 - 2 C 30/23
    Er darf zur Schadensbeseitigung grundsätzlich den Weg einschlagen, der aus seiner Sicht seinen Interessen am besten zu entsprechen scheint, vgl. BGH, VersR 2005, 558 [559].
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus AG Leutkirch, 06.10.2023 - 2 C 30/23
    auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (sog. subjektbezogene Schadensbetrachtung, vgl. BGHZ 61, 346 [348]; NJOZ 2014, 979; NJW 2016, 3363 [3364]).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus AG Leutkirch, 06.10.2023 - 2 C 30/23
    auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (sog. subjektbezogene Schadensbetrachtung, vgl. BGHZ 61, 346 [348]; NJOZ 2014, 979; NJW 2016, 3363 [3364]).
  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 315/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des erforderlichen Herstellungsaufwands

    Auszug aus AG Leutkirch, 06.10.2023 - 2 C 30/23
    "Aus der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Senatsrechtsprechung zur Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten (Senatsurteil vom 19. Juli 2016 - VI ZR 491/15, NJW 2016, 3363 Rn. 18 f.; siehe weiter Senatsurteil vom 17. Dezember 2019 - VIZR 315/18, NJW 2020, 1001 Rn. 16 mwN) ergibt sich nichts Anderes (vgl. auch LG Saarbrücken, NJW 2022, 87 Rn. 7 ff. mwN auch zur Gegenansicht).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04

    Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen

  • LG Saarbrücken, 22.10.2021 - 13 S 69/21

    1. Hat der Geschädigte die Reparaturkostenrechnung noch nicht bezahlt, kann der

  • LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 38/12

    Verkehrsunfallschaden: Pflicht des Schädigers zur Schadensersatzzahlung bei

  • LG Karlsruhe, 04.10.2021 - 19 S 81/20

    Corona-Pandemie: Desinfizierungskosten bei Fahrzeugreparatur

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