Rechtsprechung
AG Leverkusen, 25.03.2014 - 20 C 259/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge bei einem Verkehrsunfall
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kollision mit einem Grundstücksausfahrer und die Haftungsverteilung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 27.09.2000 - 13 U 80/00
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus AG Leverkusen, 25.03.2014 - 20 C 259/13
Sie gebietet, dass nur rechts von ihr gefahren werden darf und schafft auch kein Überholverbot, ordnet aber an, dass nur dann überholt werden darf, wenn der Überholer die Begrenzung nicht berühren muss (OLG Hamm, Urteil vom 27.09.2000 - 13 U 80/00, BeckRS 2000, 30133781).Diese Umstände waren Signale dafür, dass hier mit Querverkehr gerechnet werden musste (vgl. (OLG Hamm, Urteil vom 27.09.2000 - 13 U 80/00, BeckRS 2000, 30133781).
- BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83
Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung; …
Auszug aus AG Leverkusen, 25.03.2014 - 20 C 259/13
Das Beklagtenfahrzeug hätte sich somit nach Betätigen der Fahrtrichtungsanzeiger sehr langsam durch den Durchlass in der Kolonne hindurchtasten müssen, was zentimeterweise Vorrollen bis zum Übersichtspunkt mit der Möglichkeit, sofort anzuhalten bedeutet (BGH, NJW 1985, 2757) und sich anschließend mit einem Blick nach rechts und nach links vergewissern müssen, ob die Fahrbahn frei ist. - KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96
Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in …
Auszug aus AG Leverkusen, 25.03.2014 - 20 C 259/13
Vorliegend kommt hinzu, dass es sich bei dem Ausfahren aus einer Grundstücksausfahrt zum Zwecke des Linksabbiegens oder Rechtsabbiegens im vermeintlichen Schutz von eine Lücke freilassenden Fahrzeugen deshalb um ein besonders gefährliches Verkehrsmanöver handelt, weil der Verkehrsraum, in den das Fahrzeug hineinbewegt werden soll, für den Fahrzeugführer zunächst nicht einsehbar ist und der Ausfahrende auch mit Überholverkehr unter Mitbenutzung der Gegenfahrbahn rechnen muss (vgl. KG, NZV 1998, 376). - OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 1 U 102/05
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich …
Auszug aus AG Leverkusen, 25.03.2014 - 20 C 259/13
Bei der hiernach gebotenen Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge sind jedoch zu Lasten der Beteiligten nur solche Umstände zu berücksichtigen, die unstreitig oder bewiesen sind (OLG Düsseldorf, BeckRS 2008, 16501).