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AG Lingen, 04.10.2016 - 4 C 529/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Schlüsseldienst - Bemessung der üblichen Vergütung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wer mehr als die übliche Vergütung verlangt, muss sie zurückerstatten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Schlüsseldienst: Rückerstattung überhöhter Vergütung!
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.03.1962 - III ZR 17/61
Auszug aus AG Lingen, 04.10.2016 - 4 C 529/16
Anders als die Klägerin meint existiert ein allgemeiner Rechtsgrundsatz des Inhalts, Schadensersatzansprüche seien von ihrer Entstehung an zu verzinsen, nicht (dazu MüKo-BGB/Wagner, 5. Aufl., § 849 Rn. 4, mit Verweis auf BGH, VersR 1962, 548, 5491).