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AG Lingen, 23.02.2021 - 4 C 164/20 |
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Volltextveröffentlichung
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- OLG Hamm, 18.12.1989 - 6 U 94/89
Reparatur werkstatteigener Fahrzeuge - Was muss der Versicherer ersetzen?
Auszug aus AG Lingen, 23.02.2021 - 4 C 164/20
Der Reparaturaufwand wird dabei regelmäßig auf der Grundlage eines stritten ist dabei, ob den Geschädigten die Darlegungslast für das Fehlen solcher freien Kapazitäten trifft, oder der Schädiger die fehlende Auslastung der Werkstatt vorzutragen hat (zum Meinungsstand vergl. OLG Hamm, Urteil v. 18.12.1989, 6 U 94/89).
- LG Mosbach, 31.08.2022 - 5 S 23/22 Das Amtsgericht Lingen hat zwar in seiner Entscheidung vom 23.01.2021 (AZ 4 C 164/20) angemerkt, dass der Zeitraum, in dem der Geschädigte seine Kapazitäten schadensmindernd nutzen müsse, in Fällen der fiktiven Abrechnung nicht zu bestimmen sei, weshalb im Falle der fiktiven Abrechnung kein Unternehmensgewinn in Abzug zu bringen sei.
- LG Osnabrück, 01.12.2021 - 4 S 72/21 Osnabrück Beschluss 4 S 72/21 4 C 164/20 Amtsgericht Lingen In dem Rechtsstreit - .