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   AG Ludwigshafen, 10.03.2017 - 3cp M 948/12   

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AG Ludwigshafen, 10.03.2017 - 3cp M 948/12 (https://dejure.org/2017,61190)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 10.03.2017 - 3cp M 948/12 (https://dejure.org/2017,61190)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 10. März 2017 - 3cp M 948/12 (https://dejure.org/2017,61190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kanzlei-kotz.de

    Unpfändbarkeit einer Schadensersatzleistung aus einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO §

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 10.03.2017 - 3cp M 948/12
    Der Prüfungsmaßstab richtet sich dabei nicht an den subjektiven Vorstellungen des Schuldners aus, sondern an den verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen und Grundrechten des Schuldners (vgl. BVerG NZM 2005, 657, 658).
  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 269/62

    Vollstreckungsschutz in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 10.03.2017 - 3cp M 948/12
    Eine sittenwidrige Härte liegt jedoch nur dann vor, wenn die Gesetzesanwendung zu einem nicht mehr hinnehmbaren Ergebnis führt (vgl. BGH, NJW 1965, 2107).
  • BVerfG, 25.08.2014 - 1 BvR 2243/14

    Eilrechtsschutz nicht geboten, wenn Vollstreckungsschutz durch Umwandlung eines

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 10.03.2017 - 3cp M 948/12
    Stellt jedoch der Schuldner einen Antrag auf Freigabe von Beträgen, die auf ein P-Konto überwiesen wurden, so hat das Vollstreckungsgericht den Antrag stets auszulegen und zu prüfen, ob der Schuldner damit eine unbillige Härte der Vollstreckungsmaßnahme im Sinne des § 765a Abs. 1 ZPO geltend machen möchte (vgl. BVerfG NJW 2014, 3771).
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