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AG Ludwigshafen, 31.08.2016 - 5d F 19/15 |
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Verfahrensgang
- AG Ludwigshafen, 31.08.2016 - 5d F 19/15
- OLG Zweibrücken, 23.12.2016 - 6 WF 248/16
Wird zitiert von ...
- OLG Zweibrücken, 23.12.2016 - 6 WF 248/16
Rechtsanwaltskosten: Gebührenrechtliche Einordnung von mehreren …
Bei der Vertretung der Antragstellerin in dem Scheidungsverfahren vor dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein mit dem Az. 5d F 108/14 einerseits und dem Scheidungsverfahren 5d F 19/15 andererseits handelt es sich gebührenrechtlich um unterschiedliche Angelegenheiten.Dahinstehen kann insoweit die Frage, ob formal selbständige Klage-, bzw. Antragsverfahren überhaupt kostenrechtlich als dieselbe Angelegenheit angesehen werden können (bejahend etwa das Thüringer Landessozialgericht, Entscheidung vom 12. Januar 2016, L 6 SF 1045/15 B - Juris; verneinend Schneider, NZFam 2016, 902).
Das mit Antrag vom 13. Januar 2015 eingeleitete Scheidungsverfahren wurde nicht nur unter einem neuen Aktenzeichen (5 d F 19/15) geführt, sondern auch zu einem Zeitpunkt anhängig gemacht, in dem das vormals unter dem Az. 5d F 108/14 betriebene Scheidungsverfahren nach Rücknahme des Scheidungsantrages beendet war.