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   AG Ludwigslust, 17.10.2011 - 5 C 149/11   

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https://dejure.org/2011,46041
AG Ludwigslust, 17.10.2011 - 5 C 149/11 (https://dejure.org/2011,46041)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 17.10.2011 - 5 C 149/11 (https://dejure.org/2011,46041)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 17. Oktober 2011 - 5 C 149/11 (https://dejure.org/2011,46041)
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Wird zitiert von ... (5)

  • AG Bad Segeberg, 12.04.2012 - 17a C 161/11

    Gasversorgungsvertrag: Beweislast für den Zugang einer Sperrandrohung und eine

    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung wird demgegenüber die Sperrankündigung nach § 19 Abs. 3 GasGVV bzw. § 19 Abs. 3 StromGVV ohne nähere Begründung als Voraussetzung für den Anspruch auf Duldung der Versorgungsunterbrechung genannt (s. etwa LG Hildesheim, Urt. v. 10.10.2008 - 7 S 155/08, RdE 2009, 153 f., juris Rn. 3; SG Lüneburg, Beschl. v. 10.04.2008 - S 27 AS 410/08, juris Rn. 23; AG Brandenburg, Urt. v. 24.06.2009 - 34 C 106/08, WuM 2010, 646 f., juris Rn. 35; AG Oldenburg (Holstein), Beschl. v. 20.08.2009 - 23 C 697/09, juris Rn. 10; AG Ludwigslust, Beschl. v. 17.10.2011 - 5 C 149/11, RdE 2012, 74 f.; ebenso Hartmann in Danner/Theobald, Energierecht, § 19 StromGVV Rn. 12, der Abs. 3 als "Sperrvoraussetzung" bezeichnet).
  • AG Bad Segeberg, 18.09.2013 - 17a C 163/13

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Gerichtliche Hinweispflicht im einseitigen

    In diesem Fall kann der Kunde die von ihm für rechts- bzw. vertragswidrig erachtete Sperrung der Versorgungsleistung bereits dadurch verhindern, dass er dem Versorgungsunternehmen den Zutritt verweigert und dieses darauf angewiesen ist, gegen den Kunden einen entsprechenden gerichtlichen Duldungstitel zu erwirken (Anschluss AG Ludwigslust, 17. Oktober 2011, 5 C 149/11, RdE 2012, 74).(Rn.11).

    Dass der Antragssteller sich damit dem Risiko aussetzt, selbst in einem von der Antragsgegnerin angestrengten gerichtlichen Verfahren in Anspruch genommen zu werden, gehört nicht zu den Gefahren, die durch einen einstweiligen Rechtsschutz abgewendet werden sollen (s. zum Ganzen AG Ludwigslust, Beschl. v. 17.10.2011 - 5 C 149/11, RdE 2012, 74 f.).

  • OLG Brandenburg, 13.01.2022 - 10 W 2/21

    Durchführung einer Stromsperre; Kostenverteilung bei offenem Ausgang eines

    In einem derartigen Fall fehlt es regelmäßig am Verfügungsgrund und der Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt nicht in Betracht (LG Hamburg, Beschluss vom 28. März 2011 - 313 T 38/11 -, Rn. 5, juris; AG Bad Segeberg, Beschluss vom 18. September 2013 - 17a C 163/13 -, Rn. 11, juris; AG Ludwigslust, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - 5 C 149/11 -, Rn. 8, juris).
  • LG Dessau-Roßlau, 30.09.2013 - 1 T 146/13

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Streitwert des Antrags auf Wiederanschluss der

    In der Rechtsprechung wird das Interesse des Antragstellers an der Wiederaufnahme der Stromversorgung überwiegend geringer bemessen (vgl. AG Ludwigslust, Beschluss vom 17.10.2011, 5 C 149/11; zitiert nach juris: 300, 00 ?), oder ohne Begründung auf 1.000,00 ? festgesetzt (AG Marienberg, Beschluss vom 03.03.2005, 2 C 121/05, AG Ravensburg, Beschluss vom 05.04.2002, 12 C 459/02; jeweils zitiert nach juris).
  • LG Augsburg, 17.09.2021 - 85 O 3309/21

    Leistungen, Unterkunft, Versorgung, Glaubhaftmachung, Zahlung, Sperrung,

    Maßgebend hierfür waren die geschätzten, dem Strom- und Gasverbrauch des Antragstellers für den Zeitraum einer vorläufigen Regelung der Versorgung von sechs Monaten äquivalenten Kosten der Energielieferung, die mit den in der Anlage B4 angegebenen 585 EUR + 44 EUR = 629 EUR angenommen wurden (vgl. AG Ludwigslust Beschl. v. 17.10.2011 - 5 C 149/11, BeckRS 2012, 3802, beck-online).
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