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   AG Mönchengladbach-Rheydt, 05.02.2013 - 11 C 200/11   

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https://dejure.org/2013,35935
AG Mönchengladbach-Rheydt, 05.02.2013 - 11 C 200/11 (https://dejure.org/2013,35935)
AG Mönchengladbach-Rheydt, Entscheidung vom 05.02.2013 - 11 C 200/11 (https://dejure.org/2013,35935)
AG Mönchengladbach-Rheydt, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - 11 C 200/11 (https://dejure.org/2013,35935)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schätzung nach Schwacke -> Abzug i.H.v. 17 % zum Ausgleich überhöhter Werte aufgrund der Methodik... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Mönchengladbach, 24.01.2012 - 5 S 55/11

    "Normaltarif" abzüglich eines Abschlags in Höhe von 17 % als die erforderlichen

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 05.02.2013 - 11 C 200/11
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des LG Mönchengladbach (Az. 5 S 55/11) schätzt das Gericht die erforderlichen Herstellungskosten im Sinne des Normalpreises (zunächst ohne den je nach Fallgestaltung eventuell hinzuzurechnenden prozentualen Aufschlag für unfallbedingte Leistungen) auf einen Betrag, der sich nach dem "Normaltarif" gemäß der Schwacke-Liste abzüglich eines Abschlags in Höhe von 17 % errechnet.

    Das LG Mönchengladbach begründet die Notwendigkeit eines Abschlages in dieser Höhe mit der Erwägung, dass die "Schwacke-Liste" als "Normaltarif" nicht den erstattungsfähigen Normalpreis im Sinne des allgemeinen Schadensrechts wiedergibt, sondern einen Wert darstellt, der auf Grund der in der Methodik der Preisermittlung liegenden Besonderheiten in einem Maße überhöht ist, dass ein Korrektur nach unten gerechtfertigt erscheint (so LG Mönchengladbach, Az. 5 S 55/11).

  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04

    Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen;

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 05.02.2013 - 11 C 200/11
    Gegen die Vergleichbarkeit der Internetpreise spricht allgemein, dass es sich dabei um einen Sondermarkt handelt, der nicht ohne Weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist [BGH VersR 2010, 683 ff. (Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 7/09) und VersR 2005, 381 ff. (Urteil vom 07.12.2004 - VI ZR 119/04)].
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 05.02.2013 - 11 C 200/11
    Gegen die Vergleichbarkeit der Internetpreise spricht allgemein, dass es sich dabei um einen Sondermarkt handelt, der nicht ohne Weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist [BGH VersR 2010, 683 ff. (Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 7/09) und VersR 2005, 381 ff. (Urteil vom 07.12.2004 - VI ZR 119/04)].
  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 05.02.2013 - 11 C 200/11
    Die Eignung einer als Schätzgrundlage verwendeten Liste oder Tabelle wird nur in Frage gestellt, wenn an Hand konkreter Tatsachen aufgezeigt wird, dass der geltend gemachte Mangel der Schätzgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang ausgewirkt hat (BGH NJW-RR 2011, 1109 f.).
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