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   AG München, 14.11.2017 - 172 C 14702/17   

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https://dejure.org/2017,61024
AG München, 14.11.2017 - 172 C 14702/17 (https://dejure.org/2017,61024)
AG München, Entscheidung vom 14.11.2017 - 172 C 14702/17 (https://dejure.org/2017,61024)
AG München, Entscheidung vom 14. November 2017 - 172 C 14702/17 (https://dejure.org/2017,61024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verletzung Persönlichkeitsrechte: Videokamera auf Nachbargrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Was guckst Du

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ungenehmigte Video(mit)beobachtung des Nachbargrundstücks ist unzulässig.

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Überwachungskamera: Berechtigte Befürchtung einer Bildaufzeichnung reicht für ein Verbot aus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ungenehmigte Video(mit)beobachtung des Nachbargrundstücks ist unzulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachbar "is watching you"? - Mit einer Videokamera benachbarte Grundstücke zu beobachten, ist verboten

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Die Installation einer Videokamera, die (jedenfalls auch) auf die nachbarliche Auffahrt gerichtet ist kann das Persönlichkeitsrecht des Nachbarn beeinträchtigen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Videobeobachtung des Nachbargrundstücks ist rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Auszug aus AG München, 14.11.2017 - 172 C 14702/17
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung muss bei der Installation von Anlagen der Überwachung auf einem Privatgrundstück sichergestellt sein, dass weder der angrenzende von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betreibers der Anlage im Rahmen der Abwägung bejaht werden kann (BGH, Urteil vom 16.03.2010, Az: VI ZR 176/09).

    Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit schützt nicht nur vor tatsächlicher Bildaufzeichnung, es schützt bereits vor der berechtigten Befürchtung einer Bildaufzeichnung (BGH Urteil vom 16.03.2010, Az: VI ZR 176/09, MMR 2010, 502).

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus AG München, 14.11.2017 - 172 C 14702/17
    Der einzelne soll grundsätzlich selbst entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Daten preisgibt oder verwendet (Urteil 25.04.1995, VI ZR 272/94).
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