Rechtsprechung
AG München, 24.06.2011 - 412 C 32370/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Betriebskostensabrechnung bei Wohnraummiete: Umlagefähiger Anteil der Hausmeisterkosten bei Pauschalvergütungsvereinbarung; Umlagefähigkeit der Beseitigungskosten für ein Wespennest
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hausmeisterkosten sind nur eingeschränkt i.R.e. mietrechtlichen Betriebskostenabrechnung umlagefähig; Umlagefähigkeit von Hausmeisterkosten i.R.e. mietrechtlichen Betriebskostenabrechnung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Betriebskostenumlage; Schätzung der nicht umlagefähigen Hauswartskosten; Beseitigung eines Wespennestes
- meinmietrecht.de
Betriebskosten - Umlagefähiger Anteil der Hausmeisterkosten bei Pauschalvergütungsvereinbarung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hausmeisterkosten sind nur eingeschränkt i.R.e. mietrechtlichen Betriebskostenabrechnung umlagefähig; Umlagefähigkeit von Hausmeisterkosten i.R.e. mietrechtlichen Betriebskostenabrechnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Können umlagefähige Hauswartskosten geschätzt werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Umlagefähigkeit der Beseitigungskosten für ein Wespennest und der Hausmeisterkosten
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wespennest im Mietshaus: Wer zahlt den Kammerjäger?
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Pauschale Hausmeistervergütung / Beseitigungskosten für Wespennest
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kosten für Beseitigung eines Wespennestes sind nicht umlagefähig - Nur Kosten der regelmäßigen, laufenden Ungezieferbekämpfung gehören zu den Betriebskosten
Papierfundstellen
- ZMR 2012, 202
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 27/07
Zuordnung der Betriebskosten zu bestimmten Abrechnungszeiträumen; Zulässigkeit …
Auszug aus AG München, 24.06.2011 - 412 C 32370/10
Im Grundsatz gilt dabei, dass der tatsächliche Zeitaufwand des Hausmeisters entscheidend ist und die Leistungsbeschreibung nur ein Indiz für den Umfang der nicht umlagefähigen Kosten bildet (vgl. BGH, Urt. v. 20.02.2008, Az. VIII ZR 27/07).