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   AG München, 28.09.2011 - 233 C 3757/11   

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https://dejure.org/2011,43469
AG München, 28.09.2011 - 233 C 3757/11 (https://dejure.org/2011,43469)
AG München, Entscheidung vom 28.09.2011 - 233 C 3757/11 (https://dejure.org/2011,43469)
AG München, Entscheidung vom 28. September 2011 - 233 C 3757/11 (https://dejure.org/2011,43469)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Die gestohlene EC-Karte - Bargeld abgehoben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu gestohlener EC-Karte - Keine Stornierung bei Abhebung mit PIN

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anscheinsbeweis bei zeitnaher Barabhebung mittels gestohlener EC-Karte

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    EC-Karte geklaut und Geld abgehoben - Bis zum Beweis des Gegenteils gilt: Der Karteninhaber hat pflichtwidrig die PIN-Nummer mit der Karte aufbewahrt

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Geldabhebung mit richtiger PIN durch unbefugten Dritten spricht für grobe Fahrlässigkeit des EC-Karteninhabers

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Die gestohlene EC-Karte

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kreditkarte weg - Pech gehabt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

    Auszug aus AG München, 28.09.2011 - 233 C 3757/11
    Wird zeitnah nach dem Diebstahl einer EC-Karte unter Verwendung dieser Karte und Eingabe der richtigen PIN an Geldautomaten Bargeld abgehoben, spricht grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Karteninhaber die PIN auf der EC-Karte notiert oder gemeinsam mit dieser verwahrt hat, wenn andere Ursachen für den Missbrauch nach der Lebenserfahrung außer Betracht bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2004, Az.: XI ZR 210/03; Palandt/Sprau, § 675 w BGB, Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 16 U 70/05

    Missbrauch einer gestohlenen Eurocard-Gold-Kreditkarte unter Verwendung der PIN:

    Auszug aus AG München, 28.09.2011 - 233 C 3757/11
    Solch allgemeine Behauptungen sind nicht berücksichtigungsfähig und eher spekulativ; ohne konkrete Anknüpfungstatsachen laufen sie auf eine unzulässige Ausforschung hinaus (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 30.03.2006, Az.: 16 U 70/05).
  • LG Berlin, 19.07.2007 - 21 O 394/06

    Anscheinsbeweis für sorgfaltswidrige Aufbewahrung von ec-Karte und PIN bei

    Auszug aus AG München, 28.09.2011 - 233 C 3757/11
    Auch insoweit legt die Klagepartei keinen Anhalt für eine flächendeckende Fehlfunktion der PIN-Kontrolle dar (vgl. LG Berlin, Urteil vom 19.07.2007, Az.: 21 O 394/06).
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