Rechtsprechung
   AG Münsingen, 06.05.2003 - 2 C 32/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18449
AG Münsingen, 06.05.2003 - 2 C 32/03 (https://dejure.org/2003,18449)
AG Münsingen, Entscheidung vom 06.05.2003 - 2 C 32/03 (https://dejure.org/2003,18449)
AG Münsingen, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - 2 C 32/03 (https://dejure.org/2003,18449)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,18449) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Ergehen eines kontradiktorischen Urteils bei Säumnis einer Partei; Fiktive Schadensabrechnung; Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs nach Totalschaden

  • RA Kotz

    Ersatzfahrzeug nach Verkehrsunfall und MwSt nach neuem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Bei der Ersatz-Beschaffung von privat hat der Geschädigte einen Anspruch auf vollen Brutto-Ersatz

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Münsingen, 06.05.2003 - 2 C 32/03
    Der BGH geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Beschaffung eines gleichwertigen und gleichartigen Ersatzfahrzeuges eine Form der Naturalrestitution sei (vgl. etwa BGHZ 115, 364 ff. = NJW 1992, 302 ff.).
  • OLG Köln, 05.12.2003 - 19 U 85/03

    Erstattung von Mehrwertsteuer bei fiktiver Ersatzbeschaffung eines gebrauchten

    Bestanden bereits vor der Schuldrechtsreform Schwierigkeiten bei der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen, die älter als 6 Jahre waren, dürften aufgrund der mit der Regelung des § 475 BGB verbundenen Unmöglichkeit des Ausschlusses der Gewährleistung inzwischen schon Fahrzeuge, die älter als vier Jahre sind, bei einem Gebrauchtwagenhändler schwer zu bekommen sein (vgl. Huber MDR 2003, 1205, 1207; AG Münsingen DAR 2003, 466).

    Sind signifikante Unterschiede zwischen den Gebrauchtwagenpreisen auf dem privaten und dem gewerblichen Gebrauchtwagenmarkt schon nicht feststellbar (vgl. AG Münsingen DAR 2003, 466; im Ergebnis ebenso Eggert a.a.O. S,. 160, vgl. auch Peetz, ZGS 2003, 293, 295, 296), muß dies erst recht gelten, wenn der Bruttowiederbeschaffungspreis auf dem gewerblichen Markt zum Vergleich nicht herangezogen werden kann, weil ein solcher für ältere Fahrzeuge nicht, jedenfalls nicht in einem für einen Vergleich ausreichenden Umfang, existiert.

  • LG Köln, 19.05.2004 - 13 S 15/04

    Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer bei der Ersatzbeschaffung von älteren

    Hat in einem solchen Fall der Sachverständige im Schadensgutachten einen Bruttowiederbeschaffungswert einschließlich der 16 % MwSt. angegeben, ist es eine Frage der tatsächlichen Feststellungen im Einzelfall, ob dieser Bruttowiederbeschaffungswert dem auf dem privaten Markt zu zahlenden Nettopreis entspricht (ebenso AG Münsingen, Urteil vom 6.5.2003, 2 C 32/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht