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   AG Marl, 26.01.2021 - 36 F 317/20   

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AG Marl, 26.01.2021 - 36 F 317/20 (https://dejure.org/2021,21612)
AG Marl, Entscheidung vom 26.01.2021 - 36 F 317/20 (https://dejure.org/2021,21612)
AG Marl, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - 36 F 317/20 (https://dejure.org/2021,21612)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 02.04.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und

    Auszug aus AG Marl, 26.01.2021 - 36 F 317/20
    Hierfür sind insbesondere die Dauer, die Regelmäßigkeit und die Umstände des Aufenthalts in einem Mitgliedstaat sowie die Gründe für diesen Aufenthalt und den Umzug der Familie in diesen Staat, die Staatsangehörigkeit des Kindes, Ort und Umstände der ein Schulung, die Sprachkenntnisse sowie die familiären und sozialen Bindungen des Kindes in dem betreffenden Staat zu berücksichtigen(EuGH, Beschluss v.02.04.2009, C-523/07) .

    Soweit es der Schutz des Kindeswohls erfordert, muss allerdings das nationale Gericht, das sich von Amts wegen für unzuständig erklärt hat, direkt oder durch Einschaltung der aufgrund von Art. 53 der EuEheVO, Verordnung Nr. 2201/2203, bestimmten Zentralen Behörde das zuständige Gericht eines anderen Mitgliedstaats hiervon in Kenntnis setzen (EuGH, Beschluss v.02.04.2009, C-523/07).

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