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AG Medebach, 01.10.1991 - 3 C 96/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schmerzensgeld; Tibiainfraktion; Muskelfaserriß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.11.1974 - VI ZR 164/73
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines motorsportlichen Wettbewerbs
Auszug aus AG Medebach, 01.10.1991 - 3 C 96/91
Der Veranstalter ist hier zu äußersten Anstrengungen verpflichtet, um die Sicherheit von nicht am Rennen beteiligten Dritten zu gewährleisten, wobei die Sicherungspflicht nicht nur gegenüber den Zuschauern des Rennes (vgl. BGH in NJW 1975 Seite 533), sondern auch gegenüber Mitgliedern des Vereins (BGH, Versicherungsrecht 1960 Seite 421) besteht.