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AG Meldorf, 27.05.2010 - 25 OWiE 171/10, 25 OWi E 171/10 |
Zitiervorschläge
AG Meldorf, Entscheidung vom 27.05.2010 - 25 OWiE 171/10, 25 OWi E 171/10 (https://dejure.org/2010,34157)
AG Meldorf, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 25 OWiE 171/10, 25 OWi E 171/10 (https://dejure.org/2010,34157)
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Anhörungsbogen im OWi-Verfahren nicht erhalten? Späteres Verteidigungsvorbringen nicht vorwerfbar!
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Aschaffenburg, 31.05.2001 - 4 OWi 440/01
Auszug aus AG Meldorf, 27.05.2010 - 25 OWiE 171/10
Scheidet danach die Anwendbarkeit des § 109a Abs. 2 OWiG bereits aus vorgenannten Erwägungen aus, bedarf es einer Entscheidung darüber, ob die Behörde die vom Betroffenen im Einspruchsverfahren aufgezeigten entlastenden Umstände bei der ihr obliegenden Sachaufklärung - wie vom Betroffenen geltend gemacht - selbst hätte feststellen können (bspw. durch EMA-Anfrage nebst Fotoabgleich), was der Anwendbarkeit des § 109a Abs. 2 StPO ebenfalls entgegenstehen könnte (…Göhler, aaO., § 109a Rn. 7 m.w.N.; AG Aschaffenburg DAR 2002, 136), vorliegend nicht mehr.