Rechtsprechung
AG Menden, 05.02.2014 - 4 C 286/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Miete, Kündigung, Vögel, Treppenhaus, Müll
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Miete, Kündigung, Vögel, Treppenhaus, Müll
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fristlose Wohnungskündigung aufgrund einer Zweckentfremdung der Wohnug zum Zwecke einer Vogelzucht; Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
80 Vögel in der Mietwohnung: Vermieter darf fristlos kündigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Vogelzucht in der Wohnung - Vermieter darf fristlos kündigen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wohnung ist kein Vogelkäfig - und dann noch Wohnung und Treppenhaus vollgemüllt
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
80 Vögel in der Wohnung: fristlose Kündigung nach Abmahnung!
- haufe.de (Kurzinformation)
Wohnung ist keine Vogelstation
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Abstellen von Möbeln und Gegenständen im Treppenhaus, Vermüllung der Wohnung, Haltung von 80 Vögeln in der Wohnung, unerlaubte Katzenhaltung sowie Haltung eines freilaufenden Kaninchens rechtfertigen nach erfolgloser Abmahnung fristlose Kündigung - Fehlende Möglichkeit ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Karlsruhe, 12.01.2001 - 9 S 360/00
Tierhaltung in der Mietwohnung; unzulässiger "Vogelpark"
Auszug aus AG Menden, 05.02.2014 - 4 C 286/13
Die danach unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände vorzunehmende Abwägung führt zu der Feststellung, dass das Halten von rund 80 frei fliegenden Vögeln in dieser kleinen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus das vertretbare Maß zulässigen Wohnungsgebrauchs überschreitet, zumal negative Auswirkungen auf die Mietsache zu befürchten sind, und die Klägerin nach der erfolglosen Abmahnung zur fristlosen Kündigung aus diesem Grund berechtigt ist (so auch LG Karlsruhe, NZM 2001, 891; allg. zur Tierhaltung in Mietwohnungen: Blank, NJW 2007, 729 ff.).