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   AG Meppen, 23.12.2008 - 16 F 271/08   

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AG Meppen, 23.12.2008 - 16 F 271/08 (https://dejure.org/2008,63333)
AG Meppen, Entscheidung vom 23.12.2008 - 16 F 271/08 (https://dejure.org/2008,63333)
AG Meppen, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - 16 F 271/08 (https://dejure.org/2008,63333)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2012 - 8 LA 137/11

    Aufenthaltserlaubnis als ein eine einmalige oder laufende Geldleistung oder

    Das Amtsgericht G. hat mit Urteil vom 9. Dezember 2008 - 16 F 271/08 KI -, welches nach Zurückweisung der hiergegen gerichteten Berufung durch das Oberlandesgericht F. mit Urteil vom 20. April 2009 - 13 UF 19/09 - und Rücknahme der bei dem Bundesgerichtshof - XII ZR 99/09 - eingelegten Revision am 16. Dezember 2009 rechtskräftig geworden ist, festgestellt, dass der deutsche Staatsangehörige D. E. nicht der leibliche Vater des Sohnes der Klägerin, C. E., ist.

    Nachfolgende staatsanwaltliche Ermittlungen und ein in diesem Rahmen eingeholtes Abstammungsgutachten der Medizinischen Hochschule Hannover ergaben, dass die in dem Abstammungsgutachten der Firma H. untersuchten Speichelproben manipuliert wurden und der untersuchte Wangenschleimhautabstrich tatsächlich nicht von Herrn D. E. stammt (vgl. OLG F., Urt. v. 20.4.2009 - 13 UF 19/09 -, Umdruck S. 10 f.; AG G., Urt. v. 9.12.2008 - 16 F 271/08 KI -, Umdruck, S. 3).

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